STICHWORT

Positivliste Die Positivliste umfasst alle Medikamente, die für eine notwendige, ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Patienten sinnvoll sind und deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Sie gliedert sich in einen Hauptteil und einen gesonderten Anhang. Im Anhang sind alternative Arzneimittel - beispielsweise homöopathische und anthroposophische Medikamente - aufgeführt. In Deutschland existiert eine solche Liste bisher nicht. Es gibt lediglich eine Negativ- oder Rote Liste, auf der unwirtschaftliche Medikamente aufgeführt werden. Solche Listen mit verordnungsfähigen Arzneimitteln gibt es unter anderem in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und der Schweiz. Bereits 1995 scheiterte die Einführung der Positivliste am Widerstand der Pharmaindustrie. Arzneimittel, die nicht in der Positivliste enthalten sind, sollen künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Der Entwurf zur Positivliste wurde Ende Juni 2001 von einer Sachverständigen-Kommission beschlossen. Künftig sollen allein die Wirksamkeit und der Preis entscheiden, ob ein Medikament noch verordnet werden darf oder nicht. Es soll weiterhin ein ausreichendes Arzneimittelangebot zur Verfügung stehen, versichert das Bundesgesundheitsministerium, auch wenn einige bisher verordnete Medikamente wegen geringer Wirksamkeit nicht mehr verschrieben werden. Ein unabhängiges Institut soll die Wirksamkeit prüfen. (wie)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort