STIMMEN: Beamtenbund

"Grundsätzlich gilt, dass man eine Mehrarbeitsvergütung nicht pauschal verurteilen kann, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Besoldungsrechts hält. Wird aber im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen festgestellt, dass ein Rechtsverstoß vorliegt, dann ist dieser negativ zu bewerten. Im Rahmen seiner Dienstpflicht darf ein Beamter nicht einfach freiwillig Mehrarbeit ohne entsprechenden Ausgleich leisten. Auf nachträgliche Vergütung freiwillig geleisteter Mehrarbeit besteht kein Anspruch. Wenn außerhalb der rechtlichen Bestimmungen gehandelt wurde, dann ist das nicht in Ordnung. Dabei kommt es noch nicht einmal auf die gezahlte Summe an. Ein Verstoß gegen das Beamtenrecht sollte konsequent verfolgt werden." Brigitte Stopp, Landesvorsitzende Beamtenbund

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