STREICHEN
Die Wahlberechtigten können in verschiedener Weise von den Listenvorgaben des Wahlzettels abweichen und die Möglichkeiten des Wahlrechts ausschöpfen. So ist es auch möglich, eine Liste zu kennzeichnen (hier CDU), aber einzelne Kandidaten, die man nicht im Rat haben möchte (Beispiel Gilbert Felten), zu streichen.
11.06.2004
, 20:07 Uhr
Diesen wird dann keine Stimme zugeteilt.