"Schatzregal": Finderlohn für historische Funde

Wer auf einem Acker oder anderswo historisch wertvolle Sachen findet und sie bei den Behörden abgibt, kann demnächst mit einer Belohnung rechnen. Im novellierten Denkmalschutz-Gesetz heißt die entsprechende Regelung "Schatzregal".

Mainz. (fcg) "Freuen Sie sich mit uns - Ihr Haus hat eine besondere historische Qualität und steht ab sofort unter Denkmalschutz." So oder so ähnlich könnte ein Brief beginnen, der Tausenden in Kürze auf den Tisch flattern wird. Absender: vermutlich das Kultusministerium in Mainz, möglicherweise auch die Generaldirektion Kulturelles Erbe oder die untere Denkmalpflege, sprich Kreis- oder Stadtverwaltungen.

"Eingeweihte mit Sendungsbewusstsein"



Warum gerade sein Objekt als eines von weiteren 40 000 im Land als schützenswert betrachtet wird, das wird sich dem geneigten Leser mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erschließen. "Es gibt keine festen Kriterien, warum etwas unter Denkmalschutz gestellt wird. Das ist eine Sache von vielleicht 100 Eingeweihten im Land mit hohem Selbst- und Sendungsbewusstsein", erzählt ein Insider dem TV. Im Paragrafen 10 der Gesetzesnovelle heißt es: "Geschützte Kulturdenkmäler werden in die Denkmalliste eingetragen." Die Liste werde "von der Denkmalfachbehörde erstellt und fortgeführt". Von Kriterien zur Unterschutzstellung ist nichts zu lesen.

Fest steht allerdings, dass Hauseigentümer vor vollendete Tatsachen gestellt werden. "Die Landesregierung hat sich geweigert, Betroffene vorab zu informieren", berichtet Thomas Weiner aus Pirmasens, kulturpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Erst auf Drängen von CDU und FDP habe man sich dazu durchgerungen, wenigstens nachträglich einen Brief zu schicken. Bürgernähe sehe anders aus. "Mit dem Eintrag in diese ausdrücklich rein nachrichtliche Liste werden die betroffenen Eigentümer in keiner Weise in ihren Rechten beeinträchtigt. Die Eigentümer können natürlich auch jederzeit die Denkmal eigenschaft überprüfen lassen", argumentiert dagegen SPD-Experte Manfred Geis.

Für die, die auf einem Acker oder ihrem Grundstück wertvolle Funde machen, bietet die Denkmalschutz-Novelle eine angenehme Überraschung: Sie werden finanziell belohnt. Einen rechtlichen Anspruch gibt es allerdings nicht, denn die Zahlung steht unter einem Haushaltsvorbehalt. Das heißt: Sobald die im Doppel-Etat 2009/2010 vorgesehene Summe von jeweils 7400 Euro ausgegeben wurde, geht der Finder leer aus. Zahlen müssen hingegen Bauträger und Investoren, weil "durch deren Vorhaben archäologisch wertvolle Funde und Befunde zerstört werden" könnten. Ab einer Bausumme von 500 000 Euro ist nach dem "Verursacherprinzip" generell ein Prozent der Summe fällig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort