Schenkungen verlieren an Bedeutung

Das Bundeskabinett hat gestern weitreichende Neuregelungen zum Erbrecht beschlossen. Bis zum Sommer sollen die parlamentarischen Beratungen darüber abgeschlossen sein, so dass die Reform bereits zur Jahresmitte in Kraft treten könnte.

Berlin. Im Kern geht es um eine Modernisierung des sogenannten Pflichtteilrechts, eine Besserstellung pflegender Angehöriger sowie um mehr Planungssicherheit bei Schenkungen. Hier wichtige Fragen und Antworten. ? Welche Bedeutung haben Erbschaften in Deutschland? Nach einer Studie der Dresdner Bank werden allein bis 2010 rund eine Billion Euro vererbt. In den nächsten zehn Jahren könnte sich diese Summe sogar mehr als verdoppeln. Nach Angaben der Studie würde damit jährlich mehr Geld weitergereicht, als die privaten Haushalte sparen. Allein im Jahr 2006 betrug das Aufkommen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer 3,8 Milliarden Euro. 1997 lag das Aufkommen nur bei 2,1 Milliarden Euro. Weil es sich um eine Landessteuer handelt, steht das Aufkommen den Bundesländern zu. ? Was ist beim Pflichtteil ge- plant? Das Pflichtteilsrecht regelt den Erb-Anspruch von Ehegatten und engen Verwandten, wenn der Erblasser diese nicht im Testament berücksichtigt hat. Bislang konnte ein Erblasser einen Angehörigen vom Erbe ausschließen, der ihm, seinem Ehegatten und den leiblichen Kindern nach dem Leben getrachtet hat. Künftig soll das auch gelten, wenn der Lebenspartner oder die Stiefkinder davon betroffen waren. ? Wird der Kreis der Erbberech- tigten größer? Ja. Wer "einen ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel führt", kann bislang beim Erbe leer ausgehen. Darunter könnte zum Beispiel der schwule Sohn oder die mehrfach geschiedene Schwester des Erblassers fallen. Dieser Passus wird nun gestrichen. Stattdessen soll künftig nur die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen. ? Wie werden pflegende Personen berücksichtigt? Künftig soll jeder gesetzlicher Erbe für die Pflege des Erblassers einen Ausgleich bekommen, und zwar unabhängig davon, ob er dabei auf berufliches Einkommen verzichten musste oder nicht. Kümmert sich etwa die nicht berufstätige Schwester um die pflegebedürftige Erblasserin, der Bruder aber nicht, wird sie beim Nachlass bevorzugt. ? Was heißt das konkret? Dazu ein Beispiel: Die Erblasserin stirbt, es gibt kein Testament, und der Nachlass beträgt 100 000 Euro. Die Pflegeleistungen werden mit 20 000 Euro bewertet. Nach geltendem Recht erben die Schwester und der Bruder je die Hälfte. Künftig steht der Schwester der Pflege-Ausgleich zu. Er wird von vornherein von der Erbmasse abgezogen. Danach wird die Restsumme (80 000 Euro) halbiert. Im Ergebnis erhalten die Schwester 60 000 und der Bruder 40 000 Euro. ? Was ändert sich bei Schenkungen? Bislang können Pflichtteilberechtigte bis zu zehn Jahren nach einer Schenkung, die der Erblasser schon zu Lebzeiten etwa an Nachbarn gemacht hat, verlangen, dass dieses Vermögen in den Nachlass kommt. Künftig verliert die Schenkung an Bedeutung, je länger sie zurückliegt. Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall soll noch voll in die Berechnung einbezogen werden, im zweiten Jahr nur noch zu neun, im dritten nur noch zu acht Zehnteln und so weiter. Extra Pflege: Die Bundesregierung will die häusliche Pflege weiter aufwerten. Mit der gestern vom Kabinett beschlossenen Reform des Erbrechts wird erstmals die Pflege von Angehörigen bei der Verteilung des Erbes berücksichtigt. Auch mit der geplanten Reform des Pflegegesetzes werden pflegende Angehörige gestärkt. Angehörige von Schwerkranken, die plötzlich zu einem Pflegefall werden, können sich zehn Tage vom Job freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. Außerdem sollen Beschäftigte, die sich zu Hause um einen Pflegefall kümmern, künftig Anspruch auf ein halbes Jahr unbezahlte aber sozialversicherte Freistellung von Beruf haben - sofern der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat. Gewerkschaften fordern allerdings, dass die pflegenden Angehörigen für die unfreiwillige Auszeit auch entlohnt werden, ansonsten könnte sich kaum einer leisten, unbezahlt zu Hause bleiben, kritisieren sie. Mit den Gesetzesänderungen will die Bundesregierung auf die zunehmende Veralterung der Gesellschaft reagieren. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren rapide zunehmen. Tipps und Infos zum Thema Pflege und eine Bewertung von Pflegeheimen in der Region finden Sie auch in dem neuen Internetportal unter www.pflegekritik.de. (wie)

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