Schonzeit für junge Eltern

Berlin. Nach monatelangem Tauziehen gab das Bundeskabinett am Mittwoch grünes Licht für das Elterngeld. Nach Einwänden aus den Regierungsfraktionen hatte es buchstäblich in letzter Minute noch eine Veränderung bei der Berechnungsgrundlage gegeben.

Statt wie bisher geplant die letzten drei Einkommensmonate vor dem Mutterschutz oder der Geburt des Kindes zur Grundlage zu machen, soll es nun einen Zwölfmonatszeitraum bei der Einkommensermittlung geben. Damit will Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen möglichen Missbrauch verhindern. Regierung rechnet mit 620 000 Anträgen

Kritiker hatten nämlich darauf hingewiesen, dass Freiberufler und Selbstständige ihre Ehepartner für die drei Monate vor der Geburt pro forma beschäftigen könnten, um dann aber das ganze Jahr über Elterngeld zu beziehen. Die Regierung geht davon aus, dass 2007 etwa 620 000 Haushalte Elterngeld beantragen werden. Ursula von der Leyen sagte gestern in einer Pressekonferenz in Berlin: "Es steht 1:0 für Familien, das Elterngeld kommt." Das Bundeskabinett habe mit dem Beschluss deutlich gemacht, dass es der Regierung nicht gleichgültig sei, ob sich junge Menschen für ein Kind entscheiden. "Das Elterngeld gibt jungen Müttern und Vätern einen Schonraum, sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen." Die meisten jungen Familien bräuchten und wollten heute dauerhaft zwei Einkommen.Elterngeld soll im Januar kommen

Die CDU-Politikerin zeigte sich zuversichtlich, dass das Elterngeld, welches das bisherige Erziehungsgeld ablöst, trotz anfänglicher Proteste vor allem in ihrer eigenen Partei wie geplant Anfang 2007 kommt. Laut Ministerium betragen die Kosten 3,5 und 4,4 Milliarden Euro in den Jahren 2007 und 2008. Ab 2009 muss der Bund mit Kosten von 3,9 Milliarden Euro rechnen. Zentrale Neuerung ist, dass Erziehende künftig im ersten Lebensjahr des Kindes eine Lohnersatzleistung von 67 Prozent ihres Einkommens, maximal jedoch 1800 Euro erhalten. Das Geld wird bis zu zwölf Monate gezahlt. Die Frist wird um zwei Partnermonate verlängert, falls beide Elternteile nacheinander eine berufliche Auszeit nehmen. Gerade diese Väterkomponente war lange Zeit umstritten. Die Anmeldefrist für Väter, die zur Baby-Betreuung bereit sind, wurde jetzt von acht auf sieben Wochen vor der Baby-Pause verkürzt. Einen Mindestbetrag von 300 Euro gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt nicht berufstätig waren. Dieser Sockelbetrag wird nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angerechnet. allein Erziehende erhalten das Geld 14 Monate. Nach dem Willen der Koalition soll das Gesetz jetzt rasch den Bundestag passieren, damit es zum 1. Januar 2007 in Kraft treten kann. Schon nächste Woche wird es in den Bundestag eingebracht und in erster Lesung beraten.

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