Sorgenkind AOK

BERLIN. Für den geplanten Start des Gesundheitsfonds zum 1. Juli 2008 sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die noch bestehenden Schulden innerhalb ihrer Kassenart auszugleichen. Das schafft Probleme.

Statt übergreifender Hilfsaktionen etwa zwischen Betriebs- und Ersatzkassen müsste dann zum Beispiel die AOK Sachsen für die AOK Berlin finanziell einspringen. Die Vorgabe ist im "1. Arbeitsentwurf" für das Gesundheitsreform-Gesetz enthalten, der gestern in Berlin bekannt wurde. Bei wohlhabenden Krankenkassen war zuvor die Befürchtung laut geworden, ihre Rücklagen auch an andere Kassenarten abtreten zu müssen. Nach dem geltenden Recht ist der kasseninterne Schuldenausgleich schon jetzt möglich. Allerdings nur auf freiwilliger Basis. Im Bundesgesundheitsministerium wurde gestern darauf verwiesen, dass die angepeilte Neuregelung auch mit einer Kassenfusion verbunden sein kann. Als Vorbild gilt der kürzlich erfolgte Zusammenschluss zwischen der AOK Rheinland und der defizitären AOK Hamburg. Durch die Fusion konnte der Beitragssatz der AOK Hamburg von 14 Prozent auf den Satz der AOK Rheinland von 13,4 Prozent gesenkt werden. Gegenwärtig verfügen 173 gesetzliche Krankenkassen über Finanzreserven im Umfang von 3,6 Milliarden Euro. Weitere 81 Kassen stehen dagegen mit rund vier Milliarden Euro in den roten Zahlen. Davon betroffen sind rund 30 Millionen Beitragszahler. Besonders prekär ist Lage bei den Ortskrankenkassen, die allein 2,7 Milliarden Euro Schulden haben. Dagegen hatten die Verbände der Innungs-, Ersatz-, und Betriebskrankenkassen bereits klar gemacht, dass ihre komplette Entschuldung bis Ende 2007 machbar sei. Nach dem Arbeitsentwurf zur Umsetzung der Gesundheitsreform müssen alle Kassen bei der Einführung des Fonds schuldenfrei sein. Schließlich sollen die Kassen aus dem zentralen Topf für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag erhalten.Spekulationen über höheren Beitragssatz

Kämen bei einzelnen Kassen noch Verbindlichkeiten hinzu, müssten diese Kassen von ihren Mitgliedern von Anfang an einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbetrag verlangen, der dann ihre Wettbewerbsbedingungen stark verschlechtern würde. Der Arbeitsentwurf zur Reform sieht vor, dass das Gesundheitsministerium den Beitragssatz erstmals zum Juli 2008 festlegen soll. Über die Höhe wird bereits kräftig spekuliert. Derzeit liegt der Satz bei durchschnittlich 14,7 Prozent. Dar-aus könnten 2008 bis zu 15,7 Prozent werden. Das Gesundheitsministerium wollte gestern keine Stellung dazu nehmen.

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