Späte Hilfe für Aufbau Ost

BERLIN. (vet) Die Union unternimmt einen neuen Vorstoß, um Haftopfer des SED-Regimes besser zu entschädigen. "Dieses Gesetz erwartet man von uns gerade zum 17. Juni", sagte der Sprecher der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten, Arnold Vaatz, gestern in Berlin.

Im kommenden Monat jährt sich der Tag des Volksaufstandes gegendie einstige DDR-Staatspartei zum 50. Mal. Nach dem Gesetzentwurfsoll jedem Betroffenen, der nach dem strafrechtlichenRehabilitierungsgesetz mindestens ein Jahr und nach demberuflichen Rehabilitierungsgesetz mindestens zwei Jahrepolitisch verfolgt war, eine monatliche Opferpension zwischen 100und 500 Euro gewährt werden. Daneben ist eine Aufstockung der einmaligen Entschädigung pro Haftmonat von vormals 600 Mark auf 500 Euro geplant. Die Kosten belaufen sich auf einmalig 409 Millionen Euro. Für die Opferpensionen kämen pro Jahr 180 Millionen Euro hinzu. Eine ersteGesetzesinitiative der Union war im Jahr 2001 an der Finanzierbarkeit gescheitert. Die Aufwendungen wurden damals auf etwa 1,4 Milliarden Euro veranschlagt.

Vaatz räumte ein, dass sich mit den geringeren Kosten auch der Kreis der Anspruchsberechtigten verkleinert. So fielen zum Beispiel die noch vor zwei Jahren berücksichtigten Opfer so genannter Zersetzungsmaßnahmen der Stasi nicht mehr unter die geplanten Bestimmungen. Die darin enthaltenen Entschädigungsbeträge seien "kein Dogma", betonte er. Nach seiner Einschätzung verbessern sich dadurch auch die Chancen für einen fraktionsübergreifenden Antrag. Die Unionsfraktion hat zuvor bereits einen Forderungskatalog zum Aufbau Ost beschlossen. Darin wird festgestellt, dass sich die wirtschaftliche und soziale Lage in den neuen Ländern seit der Einheit "stetig verbessert" habe. Mittlerweile gehe die wirtschaftliche Schere zwischen Ost und West aber "wieder weit auseinander". Deshalb will die Union unter anderem die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern. Dazu sollen beispielsweise die Verbandsklagerechte bei der Verkehrswegeplanung vorübergehend ausgesetzt werden.

Zugleich spricht sich das Papier für die Abschaffung verbindlicher Mindestlöhne und die Beibehaltung der arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch die Nürnberger Bundesanstalt aus. Auch ABM seien nach wie vor unverzichtbar.

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