Sparen mit dem Bonusheft

TRIER. Ab 1. Juli müssen die gesetzlich Versicherten den Zahnersatz komplett aus eigener Tasche versichern lassen. Was sich sonst noch ändert? Der TV zeigt es in einer Übersicht.

Was ändert sich ab 1. Juli beim Zahnersatz? Für die Behandlung beim Zahnarzt zunächst mal wenig. Denn die Kosten für den Zahnersatz werden weiterhin zumindest teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings ändern sich die Zuschüsse. Statt prozentual die Kosten zu übernehmen, bezahlen die Krankenkassen – übrigens bereits seit Januar – nur noch Festzuschüsse. Diese Zuschüsse orientieren sich am konkreten Befund (zum Beispiel "fehlender Zahn im Unterkiefer"). Das bedeutet, dass alle Versicherten bei gleichem Befund den gleichen Betrag von ihrer Kasse erstattet bekommen. Nur bei aufwendigen Therapien kann es für den Patienten teurer werden. Bis Januar konnte dieser Betrag je nach Zahnarzt und je nach gewählter Behandlungsform noch unterschiedlich ausfallen. Steigt der Krankenkassenbeitrag? Wegen des Zahnersatzes steigt der Beitrag nicht. Die Versicherten zahlen ab 1. Juli 0,4 Prozent ihres Bruttoverdienstes für Zahnersatz – und zwar alleine, der Arbeitgeber beteiligt sich – im Gegensatz zum normalen Kassenbeitrag – nicht an den Kosten. Gleichzeitig müssen die Versicherten 0,5 Prozent ihres Bruttogehaltes für Krankengeld aufbringen. Die Kassen wurden aber gesetzlich verpflichtet, ihren Beitrag um genau diese 0,9 Prozent zu senken, so dass für die meisten Versicherten kaum Beitragsänderungen zu erwarten sind. Kann ich Zahnersatz auch komplett privat versichern lassen? Nein. Es können nur ergänzende Zahnersatzversicherungen abgeschlossen werden. Zahnärzte dürfen Zahnersatz auch nicht grundsätzlich als Privatleistung abrechnen, wenn es sich um eine normale Regelversorgung handelt. Vorher also den Arzt fragen und notfalls mit der Krankenkasse Rücksprache halten. Wie hoch sind die Zuschüsse, die die Kassen zum Zahnersatz zahlen? Die Kassen zahlen 50 Prozent der Festzuschüsse. Die bisherigen Bonusregeln bleiben erhalten: Wer regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung geht und das im Bonusheft nachweisen kann, kann bis zu 65 Prozent Zuschuss erhalten. Wer sein Bonusheft verloren hat, sollte sich von seinem Zahnarzt ein neues ausfüllen lassen. Der Arzt kann anhand der Patientenkartei nachvollziehen, wann der Versicherte zur Untersuchung da war. Bei Zahnarztwechsel unbedingt das alte Bonusheft aufheben. Bezahlt die Krankenkasse Zahnersatz auf jeden Fall oder muss ich mich vorher mit ihr in Verbindung setzen? Am besten vorher einen Heil- und Kostenplan, den ein Zahnarzt vor der Behandlung kostenlos erstellen muss, bei der Kasse einreichen und abklären, welche Kosten die Kasse übernimmt. Was tun, wenn man bereits voreilig eine private Zahnersatzversicherung abgeschlossen hat, weil unklar war, dass die gesetzlichen Kassen den Zahnersatz weiterhin übernehmen? Es gibt ein Sonderkündigungsrecht für Zahnersatzversicherungen. Das gilt aber nicht für Zahnersatzzusatzversicherungen, die die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Kosten übernehmen. Sind Härtefallregelungen vorgesehen? Wer Zahnersatz benötigt, aber als Alleinstehender weniger als 996 Euro oder als Verheirateter weniger als 1328,25 Euro brutto verdient, braucht nichts zum Zahnersatz hinzu zu zahlen. Was gilt im einzelnen als Zahnersatz? Kronen, Brücken, Prothesen. Nicht dazu gehören Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays, Wurzelkanalfüllungen oder Röntgenleistungen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung gibt es auch keine gravierenden regionalen Preisunterschiede beim Zahnersatz, so dass es sich nicht lohne, etwa in ein anderes Bundesland zu fahren, um sich eine Krone machen zu lassen. Die Gebührenordnungen seien für Zahnärzte und Zahntechniker bundesweit einheitlich.

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