Taliban kommt vor den Kadi - Ankläger werfen in der Eifel festgenommenen Mann Beihilfe zum Mord vor

Trier · Die Vorwürfe, die die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Khan A. macht, sind schwerwiegend. Der jetzt 21-jährige Afghane soll Leibwächter eines Taliban-Kommandeurs gewesen sein und laut der jetzt vorgelegten Anklageschrift in mindestens 50 Fällen dabei gewesen sein, als zum Tode Verurteilte abgeholt und von einem Exekutionskommando der islamistischen Terror-Bewegung hingerichtet wurden.

 In einem der Gebäude am Prümer Stadtrand wurde der 21-jährige Afghane festgenommen. TV-Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

In einem der Gebäude am Prümer Stadtrand wurde der 21-jährige Afghane festgenommen. TV-Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

Foto: (e_pruem )

Die Opfer waren überwiegend afghanische Regierungs- und Militärangehörige.
Ende Januar war der seit einem Jahr als Asylbewerber in einem Wohnblock am Prümer Stadtrand lebende Mann von einem Spezialeinsatzkommando festgenommen worden, wie unsere Zeitung seinerzeit exklusiv berichtete.

Wie die für die Ermittlungen federführend zuständige Bundesanwaltschaft dem Terrorverdächtigen auf die Spur kam, wollte ein Sprecher der Behörde damals nicht sagen. Auch nicht, ob der Asylbewerber die Bundesanwaltschaft möglicherweise selbst informiert hatte, um einer Abschiebung zu entgehen.
Nur drei Monate nach der Festnahme hat die Bundesanwaltschaft jetzt jedenfalls Anklage gegen Khan A. erhoben. Karlsruhe hat in diesem Fall die Federführung, weil die innere oder äußere Sicherheit des Landes bedroht sein könnte. Wird die Anklage zugelassen, beginnt innerhalb der nächsten drei Monate der Prozess vor dem Staatsschutzsenat des Koblenzer Oberlandesgerichts.

Der Vorwurf gegen den Angeschuldigten lautet neben Beihilfe zum Mord auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Bei einer Verurteilung droht Khan A. eine langjährige Gefängnisstrafe - und zusätzlich auch eine Abschiebung nach Afghanistan.
Zwar ist die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) wegen der Sicherheitslage eigentlich gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Allerdings schränkte Spiegel ein, dass Straftäter und Gefährder "nach einer Einzelfallprüfung" zurückgeführt werden könnten. Auf Khan A. könnte dies nach einer entsprechenden Verurteilung zutreffen.

Die Anklage geht davon aus, dass sich der junge Mann im Frühjahr 2014 einer 300 bis 400 Mann starken Kampfeinheit angeschlossen hat, die dem Kommando eines Cousins seines Vaters unterstellt gewesen sei. Als Befehlshaber der örtlichen Talibaneinheit habe der Verwandte zahlreiche Todesurteile gegen afghanische Regierungs-, Armee- und Polizeiangehörige verfasst. Bei den Hinrichtungen soll Khan A. nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft dabei gewesen sein. Etwa gegen Ende 2015 soll sich der Terrorverdächtige nach Deutschland abgesetzt haben.

Er ist nicht der einzige Taliban, gegen den die Bundesanwaltschaft ermittelt. Im vergangenen Jahr wurden drei mutmaßliche Angehörige der radikal-islamistischen Terrorvereinigung festgenommen. Einer davon wurde bereits Ende März ebenfalls in Koblenz angeklagt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort