Trierer Urteil: Raser haben Recht auf Messdaten

Trier · Trier (wie) Wer geblitzt wird, einen Bußgeldbescheid bekommt und dagegen Einspruch erheben will, hat es in der Regel schwer nachzuweisen, dass bei der Messung ein Fehler unterlaufen ist. Denn selbst bei einer Klage besteht nicht automatisch das Recht, die kompletten Messdaten und Informationen zu dem benutzten Blitzer zu bekommen.

Das Trierer Landgericht hat nun entschieden, dass Betroffene ein solches Recht haben.
Eine mutmaßliche Raserin, die im Frühjahr erwischt worden war, weil sie außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 53 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war und dafür 480 Euro zahlen und drei Monate den Führerschein abgeben sollte, legte Einspruch ein. Die Verteidigerin der Autofahrerin beantragte beim Amtsgericht Wittlich, dass die zentrale Bußgeldstelle des Landes in Speyer ihr unter anderem die gesamten Messdaten des Blitzers von dem Standort, an dem die Autofahrerin erwischt worden war, zur Verfügung stellt und außerdem die Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichnachweise des Messgeräts seit der ersten Inbetriebnahme. Nur so, argumentierte die Anwältin, könnten mögliche Messfehler oder Unregelmäßigkeiten herausgefunden werden. Das Wittlicher Amtsgericht lehnte den Antrag ab, ließ aber den Gang zur nächsthöheren Instanz, zum Landgericht Trier zu. Dort entschieden die Richter: Wenn Betroffene die Richtigkeit von Geschwindigkeitsmessungen angreifen wollen, müssen sie konkrete Anhaltspunkte vorlegen, "die für eine Unrichtigkeit der Messung sprechen. Eine pauschale Behauptung, mit der die Richtigkeit der Messung angezweifelt wird, genügt nicht." Das sei jedoch nur möglich, wenn, so die Trierer Richter, wenn der Betroffene auch Zugang zu den entsprechenden Messunterlagen hat. "Die Verwaltungsbehörde hat dem Betroffenen daher bereits vor Erlass des Bußgeldbescheides Zugang zu Informationen zu gewähren, die für seine Verteidigung von Bedeutung sein können", heißt es in dem Trierer Urteil (Az.: 1 Qs 46/17).

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