Überwachung ja, Aufzeichnung nein

TRIER. (wie/win) Ein Bombenkoffer sorgt für Zündstoff: Seit Anfang Juni auf dem Bahnhof in Dresden ein als Gepäckstück getarnter Sprengsatz gefunden wurde, ist die Sicherheit in deutschen Bahnhöfen in dieDiskussion geraten.

Videokameras haben alle größeren Bahnhöfe in Deutschland im Blick. Doch der Erfolg ist umstritten. Denn die Bilder werden zwar auf die Monitoren von Bahn-Mitarbeitern übertragen, aber nicht aufgezeichnet. Das sei der Bahn aus rechtlichen Gründen nicht gestattet, erklärt Bahnsprecher Gelfo Kröger. Eine Folge dieser Regelung: Obwohl der Dresdner Koffer in unmittelbarer Nähe einer Überwachungs-Kamera deponiert war, existiert keine Aufzeichnung, auf der möglicherweise der Täter zu erkennen wäre. Nach dem Vorfall von Dresden ist auch in Trier das Bahn-Personal angewiesen worden, bei der Überwachung verstärkt auf verdächtige Gepäckstücke zu achten. Doch Bahnsprecher Kröger warnt vor überzogenen Erwartungen: "Nicht jedes herrenlose Gepäckstück wird automatisch Verdacht erregen." Datenschützer halten das Verhalten der Bahn für richtig: "Es kann nicht sein, dass das komplette Geschehen auf einem Bahnhof von Unbefugten aufgezeichnet wird", sagt Peter Büttgen, Sprecher des Bundesamtes für Datenschutz. Er schlägt vor, dass zwar ständig aufgezeichnet wird, diese Mitschnitte aber nur der Polizei oder dem Grenzschutz zugänglich gemacht werden dürfen. Auch ohne Aufzeichnung könne permanente Video-Überwachung abschreckend wirken, sagt Büttgen. Allerdings ist er wie auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GDP), Konrad Freiberg, gegen eine flächendeckende Video-Überwachung in Städten, wie es sie etwa in Großbritannien gibt: In London sind 800 Kameras installiert; die Kriminalitätsrate ist Experten zufolge um bis zu 20 Prozent gesunken. In Rheinland-Pfalz darf derweil bald mehr überwacht werden: Die Neufassung des Polizei-Gesetzes, die am Dienstag vom Mainzer Kabinett gebilligt wurde, erlaubt offene Bild- und notfalls auch Tonaufzeichnungen zur Gefahrenabwehr und zum Schutz öffentlicher Anlagen. Die Aufzeichnungen sind spätestens nach zwei Monaten zu löschen. Durch das neue Gesetz werden auch die Ausweitung der Rasterfahndung sowie Lauschangriffe zur Vorbeugung von Straftaten zugelassen.

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