Unerlaubt nachts auf Tour

Ein Jahr Jugendhaft ohne Bewährung sowie eine Verwarnung, verbunden mit 120 Stunden Sozialarbeit und einem Probetag im Gefängnis: Das sind die Urteile des Amtsgerichts Wittlich im Fall von zwei Jugendlichen, die im Herbst 2007 mehrfach Busse und einen Traktor gestohlen hatten.

Wittlich. In Haft muss ein 17-Jähriger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich nach seiner Verurteilung durch das Jugendschöffengericht Wittlich noch nicht. Denn gegen die Verurteilung zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung kann er Rechtsmittel einlegen. Dies kann auch sein gleichaltriger Mitangeklagter. Der kam mit einer Verwarnung, 120 Stunden Sozialarbeit und sogenannten Gitterstunden billiger davon. Relativ glimpflich ausgegangen sind die nächtlichen Spritztouren mit einem Traktor und Bussen, für die sich die beiden jungen Männer vor Gericht verantworten mussten. Das Verfahren gegen einen dritten Mitfahrer wird gesondert verhandelt. Langeweile ist nach Aussagen von Frank M. und Michael P. (Namen geändert) im Oktober 2007 der Grund, in ihrem Heimatort einen Traktor zu entwenden und damit eine nächtliche Spritztour zu unternehmen. In einem Nachbarort besteigt Frank einen Bus und fährt los. Im Konvoi geht es dann nach Föhren, wo Frank den Bus beim Rückwärtsparken beschädigt. In Schweich wird bei einem Busunternehmen ein weiterer Bus gestohlen. Dies ist kinderleicht, da sich die Fahrzeuge durch Drücken eines Knopfes öffnen lassen. Auch das Starten der Busse ist einfach. In der nächsten Nacht wiederholt sich das Spiel, nachdem die Angeklagten einem Freund von ihrem Ausflug erzählt haben. Wieder wird der Traktor entwendet, wieder besorgt Frank einen Bus. Dieses Mal geht es mit einem Reisebus über die Autobahn bis nach Montabaur. Dort machen sie kehrt, weil sie die stärkere Polizeipräsenz in Nordrhein-Westfalen fürchten, erklärt Frank M. vor Gericht.Mit 130 Kilometern pro Stunde über die Autobahn

Beim Versuch, den Weg zurück in die Heimat zu finden, verfahren sie sich und verlieren nach Worten von Michael P. die Lust an der Fahrerei. Am Ende haben sie rund 400 Kilometer zurückgelegt, teilweise mit Tempo 130. In seinem Urteil folgte das Jugendschöffengericht den Anträgen von Staatsanwalt Benjamin Gehlen. Er hatte für den unter Bewährung stehenden Frank M. ein Jahr Jugendhaft ohne Bewährung und für Michael P. eine Verwarnung sowie 120 Sozialstunden und einen Kennenlerntag in Jugendstrafanstalt Wittlich gefordert. In seiner Urteilsbegründung erklärt Josef Thul, Richter am Amtsgericht Wittlich, warum eine erneute Bewährungsstrafe nicht in Frage gekommen sei. "Es geht darum, dass die Androhung von Sanktionen glaubhaft bleiben muss", sagt Thul. Frank M. habe nicht gezeigt, dass er sich bessern wolle. Nun müsse er die Konsequenzen tragen.

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