Unverhoffter Geldsegen: Pendler erhalten im Schnitt 250 Euro zurück

Die meisten Pendler brauchen nichts zu tun, damit sie die einbehaltene Pendlerpauschale vom Finanzamt zurückerhalten. Der Trierer Finanzamtschef Jürgen Kentenich beantwortet die wichtigsten Fragen.

 Chef im Finanzamt Trier: Jürgen Kentenich. Foto: TV-Archiv/Thorsten Klein

Chef im Finanzamt Trier: Jürgen Kentenich. Foto: TV-Archiv/Thorsten Klein

Trier. (wie) Über die Folgen des Karlsruher Urteils sprach unser Redakteur Bernd Wientjes mit dem Trierer Finanzamtschef Jürgen Kentenich.

Das Urteil ist gefallen. Was bedeutet das jetzt für die Finanzämter?

Kentenich: Jetzt müssen erst einmal die Programme für die Neuberechnung der Pendlerpauschale geschrieben werden. Bis März werden wir die Steuerbescheide korrigiert und die Beträge erstattet haben.

Was müssen Arbeitnehmer nun tun, damit sie Geld vom Finanzamt zurückbekommen?

Kentenich: Das geht automatisch bei allen, deren Steuerbescheid vorläufig ist. Die brauchen nichts zu machen.

Welche Steuerbescheide sind denn vorläufig?

Kentenich: Alle, auf denen für die Fahrten zur Arbeit die Werbungskosten bereits ab dem ersten Kilometer geltend gemacht wurden.

Was ist mit den Steuerzahlern, die auf ihrer Steuererklärung gar keine Entfernungspauschale angegeben haben, weil sie weniger als 20 Kilometer zur Arbeit fahren?

Kentenich: Die müssen einen neuen Antrag stellen, die bekommen nicht automatisch Geld zurück.

Mit wie viel Rückerstattung kann ein Pendler rechnen?

Kentenich: Zwischen 50 und 500 Euro. Im Schnitt sind es also 250 Euro pro Pendler. Das bedeutet für das Finanzamt Trier rund sechs Millionen Euro, die an Arbeitnehmer zurückgezahlt werden müssen.

Das klingt nach jeder Menge Überstunden für Ihre Mitarbeiter.

Kentenich: Die Versendung der neuen Steuerbescheide geschieht zentral von der Oberfinanzdirektion in Koblenz. Die Mehrarbeit für uns entsteht vor allem dadurch, dass wir viele Fragen von Bürger beantworten müssen. In den nächsten Tagen werden vermutlich die Telefone nicht stillstehen. Aber sobald die Programme stehen, wird die Auszahlung relativ zügig vonstattengehen.

Sie sehen das Urteil also ziemlich gelassen?

Kentenich: Realistisch gesehen war nicht mit einer anderen Entscheidung zu rechnen.

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