Viel Arbeit bis zu den Plädoyers

Der Prozess gegen den Trierer Rechtsanwalt Paul Greinert wegen Strafvereitelung und Beihilfe zur Falschaussage geht in die finale Phase. Aber auch vor den abschließenden Plädoyers bleiben viele Fragen offen.

 Das Ende des Verfahrens ist in Sicht – zumindest in der ersten Instanz: Paul Greinert (im Vordergrund) und sein Verteidiger Prof. Alexander Ignor. TV-Archiv-Foto: Hans Krämer

Das Ende des Verfahrens ist in Sicht – zumindest in der ersten Instanz: Paul Greinert (im Vordergrund) und sein Verteidiger Prof. Alexander Ignor. TV-Archiv-Foto: Hans Krämer

Trier. Zwölf Verhandlungstage schleppt sich der "Greinert-Prozess" nun dahin. Im September wurde er nach fast einjähriger Unterbrechung wieder aufgenommen, seither bemüht sich die 3. Große Strafkammer um eine halbwegs lückenlose Beweiskette. Man arbeitet geduldig und akribisch, ergreift selbst den kleinsten Zipfel, der den komplizierten Sachverhalt einer Klärung näher bringen könnte. Der Ton ist weitgehend sachlich, die Staatsanwaltschaft ist seit der langen Pause erkennbar um Deeskalation bemüht, die Verteidigung legt prozessuale Schlingen aus, ohne das Verfahren zu torpedieren. Aber ob man der Wahrheit näher gekommen ist, steht auf einem anderen Blatt.Die Beweisaufnahme ist weitgehend abgeschlossen

Der Vorwurf ist nicht von Pappe: Rechtsanwalt Greinert soll eine entlastende Falsch-Aussage zugunsten des von ihm vertretenen Mandanten Frank T. zuvor mit dem vom Vater des Angeklagten "gekauften" Zeugen abgesprochen haben. Fest steht: Die Aussage des Zeugen, eines windigen Privatdetektivs aus Köln, war falsch. Und er hat vom Vater des Angeklagten Geld erhalten. Beide sind inzwischen rechtskräftig verurteilt. Fest steht auch, dass es zwischen dem Detektiv und Greinert telefonische Kontakte im Vorfeld der Aussage gegeben hat. Aber ob dort tatsächlich eine Falschaussage abgesprochen wurde, ob Greinert bewusst war (oder sein musste), dass es um eine Lüge ging - die Antwort auf diese entscheidende Frage bewegt sich nach wie vor im Bereich der Mutmaßung.Am letzten Tag der Beweisaufnahme mussten Vater und Sohn T. noch einmal antreten, obwohl sie sich mit allen juristischen Mitteln bis zum Oberlandesgericht gegen eine Aussage gewehrt hatten. Aber alle Einsprüche wurden abgewiesen, auch die von Greinerts Verteidigung, die vergeblich monierte, die T.'s liefen Gefahr, sich selbst zu belasten, und seien daher zur Aussage nicht verpflichtet.Was die beiden dann zu sagen hatten, war freilich unterm Strich für den Angeklagten Greinert gar nicht ungünstig. Von konkreten Absprachen über die Aussage wisse er nichts, versicherte Vater T. Greinert habe "weder zu- noch abgeraten", den Zeugen ins Verfahren einzuführen. Das sei letztlich seine eigene Entscheidung gewesen. Zudem bestätigte er auf Nachfrage der Verteidigung eine frühere Einlassung: Danach habe der Privatdetektiv keineswegs von einer Falschaussage gesprochen, sondern von einer wahrheitsgemäßen, entlastenden Aussage, die er sich aber honorieren lassen wolle. Mehrfach monierten die Verteidiger, dass das Gericht von sich aus den Begriff "Falschaussage" in das Verfahren eingeführt habe. Weiterer Pluspunkt für Greinert: Sohn T., der Angeklagte im früheren Verfahren, sagte aus, er habe gegenüber seinem Verteidiger in wesentlichen Punkten der damaligen Anklage wahrheitswidrig seine Unschuld behauptet. Von einer Zeugen-Absprache sei ihm nichts bekannt gewesen. Die plötzliche, ihn entlastende Falschaussage habe er am Verhandlungstag als angenehme Überraschung empfunden. Damit steht und fällt der zentrale Punkt der Anklage ausschließlich mit der Einlassung von Privatdetektiv Helmut P. Der hatte nach anfänglichen Wacklern schließlich behauptet, Greinert habe aus den gemeinsamen Telefonaten über die bevorstehende Zeugenaussage wissen müssen, dass sie falsch sei. Er habe sogar Tipps gegeben, wie die Aussage optimal zu gestalten sei. Ein notorischer Lügner als Hauptzeuge der Anklage

Freilich ist P., dessen Vorstrafenregister Bände füllt, als notorischer Lügner bekannt. Sogar die Kölner Polizei attestierte ihm eine Tendenz zur falschen Anschuldigung. Warum er ausgerechnet in diesem Fall die Wahrheit gesagt haben soll, werden die Staatsanwälte überzeugend begründen müssen. Die Plädoyers sind für den 19. Februar angesetzt. Geht es nach dem Kammervorsitzenden Armin Hardt ("Wir wollen versuchen, die Sache zu Ende zu bringen"), dann könnte am gleichen Tag ein Urteil fallen. Dabei geht es neben der Hauptanklage auch um beleidigende Äußerungen Greinerts gegenüber einem Richter.

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