Vorsorge-Muffel sollen zahlen

TRIER. Unruhe bei Patienten: Müssen sie künftig mehr zuzahlen, wenn sie nicht regelmäßig zum Arzt gehen? Die Gesundheitsreform will Vorsorge-Muffel bestrafen. Der TV erklärt, was das für Betroffene bedeuten kann.

Auf Seite 29 steht sie, die "Bombe", die am Wochenende explodierte: "... beträgt die Belastungsgrenze 2 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für nach dem 1. April 1987 geborene weibliche und nach 1. April 1962 geborene männliche chronisch kranke Versicherte, die die ... Gesundheitsuntersuchungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen haben und an Krebs erkranken."Millionen Menschen wären betroffen

Der 542-seitige Referentenentwurf zur Gesundheitsreform lässt keinen Zweifel zu: Wer an Krebs erkrankt und nicht nachweisen kann, dass er regelmäßig beim Arzt war, muss mehr zuzahlen. Eine Regelung, wie sie beim Zahnersatz mit dem braunen Bonusheft schon seit Jahren gilt. Nur dass es beim Einsetzen von Kronen nicht um Leben oder Tod wie bei einem Krebspatienten geht und die Kosten für eine Zahnbehandlung im Vergleich zu einer langwierigen Krebsbehandlung gering sind. Trotz der aufgeregten Diskussion vom Wochenende haben sich die Betroffenen bislang noch nicht zu Wort gemeldet. Bei der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz hieß es gestern nur, man habe sich noch keine Meinung zu diesem Thema gebildet. Und auf der Internetseite der Deutschen Krebsgesellschaft wurde gestern als Nachricht des Tages vermeldet, dass Zimt in Verdacht steht, Krebs zu verursachen. Also alles nur aufgebauscht? Zumindest wurde durch die einseitig auf Krebsvorsorge ausgerichtete Diskussion vollkommen in den Hintergrund gedrängt, dass die gleiche Regelung auch für alle chronisch Kranken gilt. Auf Seite 231 des Gesetzentwurfes heißt es nämlich: "In Zukunft gilt für chronisch kranke Versicherte nur dann eine reduzierte Zuzahlungs-Belastungsgrenze, wenn sie vor ihrer Erkrankung regelmäßig die für sie relevanten Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben." Knackpunkt dabei ist allerdings, dass es keine Liste der chronischen Erkrankungen gibt. Gesundheitsministerium und Krankenkassen haben sich bei der Gesundheitsreform 2004 lediglich darauf geeinigt, wer als chronisch krank gilt: Wer mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist und Pflegestufe zwei oder drei hat, mindestens 60 Prozent behindert ist oder Kranke, deren Lebensqualität ohne Behandlung deutlich sinken würde. Die Zahl der von dieser Regelung Betroffenen ist groß: Vier Millionen Menschen in Deutschland leiden an Diabetes, fünf Prozent der Erwachsenen haben Asthma, bei 30 Prozent wurde chronische Bronchitis diagnostiziert, und Jahr für Jahr erkranken mehr als 50 000 Frauen an Brustkrebs. Doch nicht für alle chronischen Erkrankungen gibt es Vorsorge-Untersuchungen, und längst nicht alle Untersuchungen werden von den Kassen bezahlt, Beispiel: Hautkrebs-Vorsorge. Derzeit brauchen diese Patienten nur ein Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens (Gehalt, Renten, Kapital-Zinsen und Mieteinnahmen) für Zuzahlungen bei Ärzten und Medikamenten aufzubringen, bei allen anderen gesetzlich Versicherten beträgt die Belastungsgrenze zwei Prozent. Geht es nach dem Willen der Reformer, soll die Höhe der maximalen Zuzahlungen künftig an die Eigenverantwortung der Patienten gekoppelt werden. Bevor die Krankheit ausbricht, müssen Männer ab 45 und Frauen ab 20 regelmäßig zur Vorsorge. Bislang wurden diese Untersuchungen lediglich empfohlen. Die höhere Zuzahlung kann schnell ins Geld laufen, wie ein Rechenbeispiel zeigt: Ein Versicherter ist verheiratet, hat zwei kleine Kinder, das Jahres-Bruttoeinkommen der Familie beträgt 27 600 Euro. Davon werden Abschläge für die Ehefrau in Höhe von 4410 Euro und zweimal 3648 Euro für die Kinder abgezogen, bleiben noch 15 894 Euro, die für die Belastungsgrenze von zwei Prozent herangezogen werden können. Die maximale Zuzahlung für Arztbesuche und Medikamente oder Klinik-Behandlungen beträgt für die komplette Familie 317,88 Euro, bei einem Prozent würde die Grenze bei 158,94 Euro liegen. Eine Grenze, die bei schwer Kranken, die auf regelmäßige Medikamente angewiesen sind, schnell erreicht ist. Carl-Heinz Müller, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, schlägt daher vor, Patienten, die regelmäßig zur Vorsorge gehen, etwa mit der Stundung der Praxisgebühr zu belohnen, statt die Arztmuffel zu bestrafen: "Die Diagnose Krebs ist schon schlimm genug, da brauchen die Betroffenen nicht noch eine Maßregelung."

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