Warum man Musik nicht einfach so weitergeben darf

Karlsruhe · Karlsruhe (dpa) Kaufst du im Laden ein Buch, kannst du es einmal durchlesen oder 100 Mal. Du kannst es verschenken oder weiterverkaufen.

Alles das darfst du nach unseren Gesetzen. Geht es aber um Musik, wird die Sache schnell komplizierter. Viele Leute kaufen Musik in Form von MP3s oder ähnlichen Formaten. Diese Dateien laden sie zum Anhören etwa auf MP3-Player. Man könnte solche Dateien aber auch auf einem Computer speichern - und von dort aus auf speziellen Seiten im Internet hochladen. Das nennt man auch uploaden (gesprochen: aplouden). Das aber ist meist verboten. Warum? "Das hat etwas mit dem Urheberrecht zu tun", erklärt Anwältin Simone Eckert. Die Autoren eines Buches oder die Komponisten eines Liedes gelten normalerweise auch als die Urheber ihrer Werke. Diese Urheber haben in Deutschland besondere Rechte. "Das Recht schützt unter anderem, dass keiner ohne Erlaubnis ihr Buch abschreiben und verkaufen darf", erklärt die Expertin. Musiker geben ihre Urheberrechte oft an eine Platten-Firma ab. "Sie sagen damit also: Allein ihr dürft meine Musik verkaufen", sagt die Fachfrau. Die Musiker bekommen dafür zum Beispiel einen Teil des Geldes aus den Verkäufen. Lädt jemand nun ohne Erlaubnis dieser Platten-Firma oder des Künstlers Musik im Internet hoch, verletzt er das Urheberrecht. Hierfür kann er richtig Probleme bekommen. So geht es gerade einer Familie aus München. Eines der drei Kinder lud ein Album der Künstlerin Rihanna hoch. Die Plattenfirma fand schnell heraus, dass es jemand aus der Familie war, und klagte. Nun müssen die Eltern mehr als 3500 Euro bezahlen. Das entschied gestern ein Gericht in der Stadt Karlsruhe. "Lädt jemand Musik im Internet hoch, könnten es Tausende Menschen kostenlos herunterladen", erklärt Simone Eckert. "Diese Menschen kaufen sich dann vermutlich die Musik nicht mehr. Dadurch entgeht der Firma der Gewinn." Das findet die natürlich nicht gut - und geht gegen die verbotenen Up-loads vor. Für Kinder Ach so!

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