Weg mit dem Monopol

Es wird eng für die staatlichen Lotteriegesellschaften. Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht das staatliche Wettmonopol als verfassungswidrig einstufte, haben nun auch die obersten europäischen Richter entschieden, dass private Glücksspiel-Anbieter nicht einfach ausgeschlossen werden dürfen.

Auch wenn das Urteil sich zunächst einmal nur auf Italien bezieht, hat es grundsätzliche Bedeutung - auch für Deutschland. Der neue unter großen Schmerzen einiger Ministerpräsidenten ausgehandelte LottoStaatsvertrag, mit dem die Bundesländer ihr Monopol und damit ihre Einnahmen sichern wollen, ist nicht mehr zu halten. Die Länder hätten längst die richtigen Konsequenzen aus dem Karlsruher Urteil ziehen müssen. Und die lauten nicht, an veralteten Strukturen festzuhalten und lästige Mitbewerber wegen knallharter, eigener Wirtschaftsinteressen zu verbieten (im Internet-Zeitalter ohnehin ein Kampf gegen Windmühlen), sondern, private Wettanbieter zuzulassen und das Glücksspiel zu kontrollieren. b.wientjes@volksfreund.de

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