Widerstand wohl zwecklos - Region muss Biotonne einführen

Trier · Keiner will sie in der Region: die Biotonne. Doch das Gesetz, das die getrennte Sammlung etwa von Essensresten ab 2015 vorschreibt, lässt kaum Ausnahmen zu. Experten sehen daher den dauerhaften Verzicht auf die Biotonne in der Region als illegal an.

Fragt man den Chef des für die Abfallentsorgung in der Region zuständigen Zweckverbandes RegAb, Max Monzel, was es Neues in Sachen Biotonne gibt, erhält man seit Monaten die gleiche Antwort: "nichts." Es bleibe dabei, dass in der Region keine weitere Mülltonne für das Sammeln von Essensresten und sonstigem Biomüll eingeführt wird.

Außer dem Vulkaneifelkreis, wo es die Biotonne bereits gibt, sind in der Region die anderen Kreise und die Stadt Trier gegen die Biotonne - obwohl nach einem seit 2012 geltenden Bundesgesetz ab kommendem Jahr die getrennte Sammlung von Biomüll Pflicht ist. Monzel und die Kommunen sind der Ansicht, dass die Region von dieser Verpflichtung befreit ist, weil der Restmüll und der darin enthaltene Biomüll in der Trocknungsanlage in Mertesdorf (Trier-Saarburg) zu hochwertigen Brennstoff verarbeitet werde. Und für diese Trocknung sei der feuchte Biomüll notwendig.

Doch der Druck auf Monzel und die Kommunen in der Region wächst, die Biotonne einzuführen. Der Gesetzgeber lasse kaum Spielraum und Ausnahmen zu, macht Ulrich Kleemann, Präsident für die Abfallwirtschaft zuständigen Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord in Koblenz, klar. Er macht auch deutlich, dass das sogenannte Trierer Modell in seinen Augen nicht zu den erlaubten Ausnahmen gehöre. Bislang sei nicht nachgewiesen worden, dass der Verzicht auf die getrennte Biomüll-Sammlung gesetzeskonform sei. Bis Juni habe der Zweckverband Zeit, einen Nachweis zu erbringen. Er stehe dazu im Kontakt mit dem Vorsteher des Zweckverbandes, dem Bernkastel-Wittlicher Landrat Gregor Eibes, sagte der SGD-Präsident. "Viel Zeit bleibt nicht mehr", so Kleemann.

Und wenn die Region Trier sich weiterhin weigert, flächendeckend eine Biotonne einzuführen? Auf die Frage, ob das zuständige Wirtschaftsministerium den Zweckverband dazu zwingen kann, heißt es aus Mainz nur: "Ob die Vorausetzungen für einen dauerhaften Verzicht auf die Getrenntsammlung vorliegen", werde derzeit geprüft.

Lesen Sie dazu auch unseren Hintergrund: Kaum Ausnahmen möglich

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