Zemmer weist den Weg

Die Gemeinden können die Kosten für den Ausbau oder die Sanierung einer Straße auf alle Grundstücksbesitzer im Gemeindegebiet aufteilen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschieden. Damit wurde die Klage eines Bürgers aus Zemmer (Kreis Trier-Saarburg) zurückgewiesen.

Zemmer. Verloren und doch gewonnen - als Hermann Schmitt (48) aus Zemmer gestern davon erfuhr, dass die OVG-Richter seine Klage gegen die Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Zemmer abgewiesen haben, konnte er sich dennoch freuen. "Mir ging es bei der Musterklage nicht um persönliche Dinge, sondern um Rechtssicherheit für unsere Gemeinde", sagt Schmitt, der 1. Beigeordneter von Zemmer ist und für die Freie Wählergemeinschaft im Verbandsgemeinderat Trier-Land sitzt. Er habe die Klage in Abstimmung mit Gemeinde, VG und Gemeinde- und Städtebund eingereicht.Das Urteil hat für die Handhabe des neuen Kommunalabgabengesetzes (KAG) richtungweisende Bedeutung. Laut OVG ist der wiederkehrende Ausbaubeitrag keine "verdeckte Straßensteuer". Alle Bewohner eines Ortes profitierten von einem Straßenausbau - dabei sei es unerheblich, ob sie mit ihrem Grundstück unmittelbar an diese Straße angrenzten oder nicht. Insofern sei auch eine kollektive Beitragserhebung (wiederkehrender Beitrag) gerechtfertigt.Oft und billig oder einmal und teuer?

Nach dem KAG kann eine Gemeinde eine öffentliche Abrechnungseinheit bilden oder einmalige Beiträge von Eigentümern der Grundstücke verlangen, die von der ausgebauten Straße erschlossen werden. Also vereinfacht ausgedrückt: Wiederkehrend bedeutet, öfter zur Kasse gebeten zu werden, dafür aber mit jeweils überschaubaren Summen, einmalig heißt, im Regelfall auch nur einmal zu zahlen, dafür aber kräftig. Hermann Schmitt hält die erste Lösung für die gerechtere. Im anderen Fall käme es vor, dass "Anlieger ein Riesendarlehen aufnehmen müssen". Nicht zuletzt hatte Schmitt mit seiner Klage den Zemmerer Ortsteil Daufenbach im Auge, wo der Ausbau der Bergstraße erwogen wird. Schmitt: "Dort gibt es Riesengrundstücke, eine Einzelabrechnung würde zu enormen Kosten führen." In der Gewissheit, dass die Bescheide der Gemeinde Zemmer nunmehr unanfechtbar geworden sind, kann der 48-Jährige mit seiner "Niederlage" vor dem OVG ganz gut leben.

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