extra

Schadenersatz: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Bank wegen falscher Anlageberatung zu Schadenersatz verurteilt. Die Risikobeschreibung in einem Prospekt sei rechnerisch unschlüssig und sachlich unzutreffend gewesen, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Die sachlich unzutreffende Darstellung müsse sich die Bank zurechnen lassen. Der Kläger hatte zur Altersvorsorge Geld anlegt. 2006 wurde ihm mitgeteilt, dass sich der Wert auf 20 Prozent verringert habe. Der Kläger bekommt die Höhe seines Verlustes als Schadenersatz. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az.: 3 U54/07). Den Namen der verurteilten Bank wollte das Gericht nicht nennen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort