Abmahnwelle gegen deutsche Nutzer von Online-Portal Popcorn Time

München · Viele deutsche Nutzer des Online-Portals Popcorn Time erhalten zurzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Nach Angaben des Technik-Magazins Golem sollen sie bis zu 1100 Euro zahlen.

 Screenshot der Startseite des Portals "Popcorn Time"

Screenshot der Startseite des Portals "Popcorn Time"

Foto: Screenshot

Auf dem Online-Portal Popcorn Time können die Nutzer eine Vielzahl von Serien und Kinofilmen kostenlos auf dem Computer oder mobilen Endgeräten anschauen. Das kostenlos dürfte sich nun bald relativieren, denn die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer geht verstärkt gegen deutsche Nutzer des Angebots vor. Die Kanzlei, die sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat, vertritt diverse große Buchverlage, Unternehmen aus der Tonträgerindustrie oder Produktionsfirmen von Filmen und ist vor allem dafür bekannt, dass sie eine hohe Zahl an Abmahnungen stellt.

"Aktuell schätzen wir, dass jede zweite Abmahnung aus München auf die Nutzung von Popcorn Time zurückzuführen ist", so der Berliner Medienanwalt Johannes von Rüden gegenüber Golem. Bereits über 150 Abmahnungen bekamen er und seine Kollegen im Januar diesen Jahres zum Bearbeiten. Die Mahngebühren der Kanzlei Waldorf Frommer bewegen sich in einem Kostenrahmen zwischen 800 bis 1100 Euro.

Im Gegensatz zur letzten Redtube-Abmahnwelle handelt es sich bei Popcorn Time nicht um eine rechtliche Grauzone. Betroffene haben kaum Chancen ungestraft davonzukommen. Denn das Portal arbeitet mit der sogenannten BitTorrent-Technik. Der Dienst ist kein klassisches Streaming-Angebot. Zur Nutzung ist der Download einer Client-Software erforderlich, die Filme werden also nicht im Browser betrachtet.

Beim Abspielen eines Beitrags erstellt der Nutzer dadurch automatisch eine nicht legale Kopie des Bild- und Tonmaterials, welches er dann automatisch anderen Nutzern des Angebots zur Verfügung stellt.

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