Bis zu einer möglichen internen Bestrafung ist es ein langer Weg

Trier · In den von den deutschen Bischöfen verabschiedeten Leitlinien ist festgelegt, dass bei einem Missbrauchsverdacht gegen einen Priester eine kirchenrechtliche Voruntersuchung einzuleiten ist - unabhängig von einem staatlichen Strafverfahren. Bestätigt diese Untersuchung den Missbrauchsverdacht, muss der zuständige Diözesanbischof Rom informieren.

Trier. Im Bistum Trier ist seit Oktober der scheidende Generalvikar Georg Holkenbrink für die Voruntersuchung zuständig. Holkenbrink stützt sich in der Regel zunächst auf den Bericht der von Bischof Stephan Ackermann ernannten Missbrauchsbeauftragten. Danach spricht er mit den beschuldigten Priestern, "verschafft sich Kenntnis von den Ermittlungsergebnissen, wenn ein staatsanwaltschaftliches Verfahren läuft, überprüft eventuell Mitteilungen Dritter" und gibt ein forensisch-psychologisches Gutachten in Auftrag.
Die Erkenntnisse fasst Holkenbrink dann in einem Abschlussbericht zusammen, den er mit den dazugehörigen Unterlagen an die Glaubenskongregation in Rom schickt.
Von den in den vergangenen zwei Jahren im Bistum Trier eingeleiteten Voruntersuchungen sind laut Bischofssprecher Stephan Kronenburg neun abgeschlossen. In sieben Fällen werden die Abschlussberichte erstellt, zwei Verfahren wurden bereits nach Rom gemeldet und kamen von dort aus mit der Vorgabe zurück, Strafverfahren einzuleiten.
Interessant daran ist, dass alle Trierer Fälle laut Bistum strafrechtlich verjährt sind, die Glaubenskongregation sich kirchenrechtlich über diese Verjährung aber hinwegsetzen kann. Beim Strafverfahren gibt es zwei Möglichkeiten: Es gibt einen Prozess vor einem Kirchengericht. Oder der Bischof erlässt ein Strafdekret. Wird eine dauerhafte Strafe ausgesprochen, liegt die letzte Entscheidung noch einmal bei der Glaubenskongregation.
Dieses komplizierte Hin und Her zwischen Bistum und Rom ist mit ein Grund, warum es lange dauert, bis eine Entscheidung fällt. Allein die Voruntersuchung dauert nach Angaben des Bistums Trier bis zu anderthalb Jahren.
Die letztlich ausgesprochenen Strafen werden nicht an die große Glocke gehängt. In den Leitlinien steht, dass eine "angemessene Information der Öffentlichkeit unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen" gewährleistet werde - eine mehr als schwammige Formulierung. Laut Bischofssprecher Stephan Kronenburg werden aber auf jeden Fall die Opfer über Sanktionen informiert.
Nachdem neun der in den vergangenen zwei Jahren unter Bischof Stephan Ackermann eingeleiteten Missbrauchs-Voruntersuchungen abgeschlossen sind, dürften erste Sanktionen wohl noch in diesem Jahr verhängt werden. Elf der betroffenen 16 Bistumspriester sind im Ruhestand, drei noch im Dienst, einer ist beurlaubt und einer laisiert. Die Frage, ob die Geistlichen derzeit noch Gottesdienste feiern dürfen oder sie mit einem Zelebrationsverbot belegt sind, ließ das Bistum unbeantwortet. sey

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