Ein-Euro-Jobber pfeift aufs Mandala

Trier/Saarburg · Das Ausmalen von Mandalas (Kreisbildern) als Qualifikation für Arbeitslose: Das Jobcenter Trier-Saarburg sieht das als geeignete Maßnahme an. Die Richter am Trierer Sozialgericht erkennen darin allerdings keinen Sinn.

Trier/Saarburg. "Mandalas sind Heilmittel für die Seele. Entdecke Deine Kreativität und male ganz entspannt ein Mandala aus. Werde ruhig und sei gelassen." Was sich liest wie die Anleitung eines esoterischen Entspannungskurses, ist die Anweisung für eine Arbeitsgelegenheit, eine Beschäftigungsmaßnahme für einen Arbeitslosen: Mandala-Malen als Weiterbildung für Hartz-IV-Empfänger, angeboten von einer Trierer Beschäftigungsinitiative. Die genaue Aufgabenstellung lautet: "Sieh Dir zuerst das Mandala in Ruhe an. Beginne beim Ausmalen von der Mitte und male dann nach außen."
Viele Eltern dürften die Kreisbilder mit religiösem Ursprung von ihren Kindern aus Kindergarten und Grundschule als Ausmalvorlagen kennen. Dass die Mandalas auch als Qualifikation für Arbeitslose eingesetzt werden, dürfte eher überraschen.
Ein 30-Jähriger aus Saarburg hat sich vor zwei Jahren, als er arbeitslos war, geweigert, an der "Farbe Eignungsanalyse", wie das Ausmalen der Mandalas überschrieben ist, teilzunehmen. Der Mann tat das als Beschäftigungstherapie für Erstklässler ab, in der er keinen Sinn sehe.
Das Jobcenter Trier-Saarburg, das den Mann betreut und in den Ein-Euro-Job geschickt hat, hat ihm daraufhin das Arbeitslosengeld in Höhe von 652 Euro, das er seit 2009 erhielt, gestrichen. In der sogenannten Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung sollte der Arbeitslose, der sich eigentlich als Kraftfahrer umschulen lassen wollte, als Helfer im Gartenbau eingesetzt werden. Mit der dreimonatigen Eingliederungsmaßnahme sollte der Arbeitslose, der laut Jobcenter zuvor bereits mehrmals seine Pflichten verletzt haben soll, alternative Berufe kennenlernen. Ein-Euro-Jobs dienen in der Regel der Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Sie sollen gemeinnützig sein und - so steht es im Sozialgesetzbuch - dem öffentlichen Interesse dienen. Bevor er Mandalas malen sollte, hatte der Mann in der Beschäftigungsinitiative an einem vierwöchigen Computerkurs teilgenommen.
Der Saarburger hatte inzwischen Widerspruch gegen die Streichung des Arbeitslosengeldes eingelegt und war vor das Sozialgericht gezogen. Beim Ausmalen von Mandalas handele es sich nicht um eine Tätigkeit, "die auch nur in geringster Art und Weise den Belangen der Allgemeinheit oder den Interessen der Öffentlichkeit" diene, begründete der Anwalt des 30-Jährigen, Roland Gehlen aus Saarburg, die Klage. Das Jobcenter sah das anders: Das Mandala-Malen erfordere "ein hohes Maß an Konzentration und könnte von einem ,Erstklässler\' in der hier angestrebten Form gar nicht bewältigt werden", heißt es in der Klage-Erwiderung. Außerdem habe der Mann unter anderem wegen Rückenproblemen typische Gartenarbeiten abgelehnt.
Trotzdem hat das Trierer Sozialgericht dem Arbeitslosen recht gegeben: Bei dem von dem Mann verlangten Ausmalen des Mandalas handele es sich nicht um "im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten", wie sie das Sozialgesetzbuch für Ein-Euro-Jobs vorsehe. Im Gegensatz zu dem Computerkurs sei bei dieser Tätigkeit "überhaupt keinerlei Bezug" zu der angebotenen Helfertätigkeit im Gartenbau zu erkennen, heißt es in dem Urteil (Az.: S 5 AS 58/11).
Das Jobcenter ging gegen die Entscheidung des Trierer Gerichts in Berufung. Die Sache landete schließlich vor dem Landessozialgericht. Allerdings musste das Jobcenter seine Berufung wegen eines Formfehlers zurücknehmen. Daher ist das Trierer Urteil nun rechtskräftig. Trotzdem hält man es im Jobcenter auch weiterhin für sinnvoll, Arbeitslose Mandalas malen zu lassen: "Damit sollen die mathematischen, zeichnerischen und konstruktiven Fähigkeiten, das Abstraktionsvermögen und das räumliche Denken getestet werden", erklärt Rainer Drautzburg, kommissarischer Geschäftsführer des Jobcenters. Ziel dieser Eignungsanalyse sei es, "Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf vorhandene Qualifikationen oder entsprechende Defizite bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven zu berücksichtigen".

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