Erst der Antrag, dann die Entschädigung

Trier · Die katholische Kirche will Opfer sexuellen Missbrauchs mit bis zu 5000 Euro entschädigen. Bereits ab nächster Woche können Betroffene bei den Missbrauchsbeauftragten der Bistümer entsprechende Anträge stellen.

Rainer B. ist als junger Messdiener von einem katholischen Geistlichen in einer Trie rer Pfarrei missbraucht worden - über vier Jahr hinweg, immer wieder. Wenn Rainer B. (Name geändert) heute, mehr als 40 Jahre nach den sexuellen Übergriffen im Pfarrhaus, in der Sakristei oder anderswo, an die Orte der schlimmen Kindheitserlebnisse zurückkehrt, schaudert's ihn immer noch, beginnt seine Stimme zu zittern, wenn er von damals berichtet. So wie Rainer B. erging es auch anderen, die das Pech hatten, dem offenbar pädophilen katholischen Geistlichen in die Hände zu fallen, ehe der Gottesmann in die Eifel versetzt wurde, später den Kirchendienst ganz quittierte und fortzog. Das Aktionsbündnis der Missbrauchsopfer im Bistum Trier (Missbit) schätzt, dass allein dieser Priester sich an bis zu 50 jungen Opfern vergangen haben könnte. Offiziell ist von etwa 15 Betroffenen die Rede. Zur Rechenschaft gezogen wurde der heute 77-Jährige dafür nie, während seine Opfer seit Jahrzehnten mit den schlimmen Kindheitserinnerungen zu kämpfen haben.

Gestern Mittag hat die katholische Kirche am Runden Tisch der Bundesregierung ihren Vorschlag präsentiert, wie sie die ehemals minderjährigen Opfer sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, Ordensleute oder Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen entschädigen will. "Möglichst schnell und unbürokratisch", sagte der Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Stephan Ackermann. Maximal 5000 Euro, "in besonders schweren Fällen" auch mehr, wollen die jeweils zuständigen Bistümer jedem Missbrauchsopfer zahlen - "in Anerkennung des Leids", wie es offiziell heißt.

Ab kommendem Mittwoch können Betroffene bei den Missbrauchsbeauftragten der 27 deutschen Bistümer einen entsprechenden Antrag stellen. Der Missbrauchsbeauftragte wiederum leitet den Antrag an eine "Zentrale Koordinierungsstelle" weiter, die bei der Deutschen Bischofskonferenz angesiedelt ist. Das mit Psychologen, Juristen und Theologen besetzte Gremium prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt sind, und gibt dem jeweiligen Bistum eine Empfehlung über die Höhe der Zahlung. Wer umgehend einen Antrag stelle, bekomme noch in der ersten Jahreshälfte die Entschädigung, verspricht der Trierer Bischof.

Wie viele Betroffene sich melden und Entschädigung von der Kirche beanspruchen könnten, ist unklar. Die Laienorganisation "Wir sind Kirche" spricht von insgesamt 1750 Opfern und bezieht sich auf Zahlen aus den Bistümern und Orden. Im Bistum Trier haben sich nach Angaben von Bischof Stephan Ackermann bislang 40 Frauen und Männer gemeldet, die nach 1950 von katholischen Priestern oder kirchlichen Bediensteten missbraucht worden sind. Das Aktionsbündnis Missbit schätzt, dass die Dunkelziffer deutlich darüber liegt. Der Betrag, den das Bistum Trier für die Entschädigungszahlungen bereitstellen muss, dürfte - gemessen am Haushaltsvolumen - eher gering sein. "Die Kirche erbringt kein wirkliches Opfer", sagt Rainer B., "sondern ein Almosen."
Extra

Obermessdiener angeklagt: Die Trierer Staatsanwaltschaft hat einen 26-jährigen Obermessdiener aus dem Vulkaneifelkreis angeklagt, der sich jahrelang an mehreren Messdienern vergangen haben soll. Nach Angaben des Leitenden Trierer Oberstaatsanwalts Jürgen Brauer werden dem Obermessdiener rund 30 Missbrauchsfälle im Zeitraum von April 2004 bis September 2008 vorgeworfen. Der Angeklagte habe die Vorwürfe eingeräumt. Ein auf Antrag der Staatsanwaltschaft Anfang Februar erlassener Haftbefehl wurde vom Trierer Landgericht außer Vollzug gesetzt. Wann der Prozess gegen den 26-Jährigen beginnt, ist noch offen. Bei einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs droht dem Eifeler eine langjährige Gefängnisstrafe. Die Ermittlungen gegen den Obermessdiener waren nach Aussagen eines Opfers ins Rollen gekommen. Das Opfer war ebenfalls wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. (sey)

Meinung

Schmerzfreie Entschädigung

Wer in der katholischen Kirche etwas verändern will, benötigt für gewöhnlich einen langen Atem. Da ist ein Jahrzehnt oder ein Jahrhundert schnell vorbei, ohne dass sich etwas bewegt hätte. Gemessen daran haben die deutschen Bischöfe beim Thema Missbrauch nach Bekanntwerden der Vorwürfe mächtig auf die Tube gedrückt. Ruckzuck wurde mit dem Trie rer Bischof Stephan Ackermann ein Missbrauchsbeauftragter ernannt, der die Leitlinien überarbeiten ließ und nun auch in der Entschädigungsfrage am Runden Tisch vorpreschte. Ackermann macht Dampf. Gut so! Und dennoch: Gut gemeint ist nicht automatisch auch gut gemacht. Denn der Betrag, der den Missbrauchsopfern angeboten wird, ist viel zu gering. Die maximal 5000 Euro Entschädigung liegen deutlich unter der Summe, die Missbrauchstäter in Zivilprozessen ihren Opfern für gewöhnlich an Schmerzensgeld zahlen müssen: zwischen 10 000 und 20 000 Euro. An dieser Zahl hätten sich die Bischöfe orientieren müssen, nicht an den 5000 Euro, die die Ordensgemeinschaft der Jesuiten "ihren" Opfern anbietet. Es gibt nämlich einen kleinen, aber feinen Unterschied: Den finanziell nicht auf Rosen gebetteten Jesuiten tut der Entschädigungsbetrag weh, den vergleichsweise reichen Bistümern nicht. r.seydewitz@volksfreund.de

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