Ewiges Katz-und-Maus-Spiel mit Kräutermischungen

Trier · Seit Monaten arbeitete die Bundesregierung an einem Gesetz, mit dem die Verbreitung der gefährlichen Kräutermischungen eingedämmt werden kann. Seit Samstag ist es in Kraft. Händlern drohen nun Strafen.

Trier. Mindestens vier Tote hat es in diesem Jahr in der Region nach dem Konsum sogenannter Legal Highs gegeben. Die Kräuter mischungen bereiten der Polizei und den Medizinern zunehmend Sorge. 25 Jugendliche wurden im vergangenen Jahr im Trierer Mutterhaus behandelt, weil sie bewusstlos waren, nachdem sie mit künstlichem Cannabis versetzte Kräutermischungen geraucht hatten. 450 verschiedene Substanzen gebe es, die in unterschiedlichster Dosierung mit den getrockneten Kräutern (oft unter katastrophalen hygienischen Bedingungen) vermischt würden, sagt Wolfgang Thomas, Chefarzt der Kinder- und Jugendmedizin im Mutterhaus.Lücke wird geschlossen


Verkauft werden die Legal Highs zumeist in bunten Tütchen, die fünf oder zehn Gramm der gefährlichen Mischungen enthalten. Wie hoch der Anteil der sogenannten Cannabinoiden darin ist, sei höchst unterschiedlich, sagt Thomas. Selbst Packungen mit identischen Namen könnten unterschiedlich hohe Konzen trationen der oft in Hinterhauslaboren hergestellten Stoffe haben.
Trotzdem tat sich die Politik bislang schwer damit, Legal Highs in Deutschland zu verbieten. Illegal sind in Deutschland nur die Drogen, die im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind. Und jedes Mal, wenn einer der über 400 in den Kräutermischungen nachgewiesenen Substanzen in die Liste der illegalen Drogen aufgenommen worden ist, veränderten die Hersteller kurzerhand die Inhaltsstoffe. Die Ermittler hinkten also immer hinterher. Es sei ein ewiges Katz- und-Maus-Spiel, sagt der Drogenexperte und Leiter der Wittlicher Justizvollzugsanstalt Jörn Patzak.
Daher wurde von der Politik und der Justiz versucht, die Legal Highs als verbotene Arzneimittel zu deklarieren. Doch dieser "Trick" wurde vor zwei Jahren vom Europäischen Gerichtshof kassiert. "Stoffe, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind", seien keine Arzneimittel, urteilten die Richter.
Drogenexperte Patzak forderte schon lange, statt einzelner Substanzen ganze Stoffgruppen zu verbieten. Seit Monaten wurde in Berlin an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet. Vergangene Woche hat der Bundestag das "Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz" (NPSG) verabschiedet. Seit Samstag ist es in Kraft. Damit werde eine Lücke in der Strafverfolgung geschlossen, sagt der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Nach dem neuen Gesetz seien sowohl der Kauf und der Besitz von Legal Highs verboten. Bestraft werden können die Besitzer der Kräutermischungen allerdings nicht. Durch das Verbot werde es den Ermittlern ermöglicht, falls sie bei jemanden die Mischungen finden, die Drogen dann sicherzustellen und zu vernichten, erklärt Fritzen. Das war bislang aufgrund der rechtlichen Grauzone nicht möglich.
Strafen - zumindest theoretisch - drohen nun aber auf jeden Fall den Herstellern und Händlern der Kräutermischungen. Vorausgesetzt die deutschen Ermittler kommen an die nicht selten im Ausland sitzenden Anbieter und Produzenten dran. Denen droht laut Gesetz eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Allerdings ist in dem Gesetz klar geregelt, dass künftig der Zoll dem Bundeskriminalamt Daten von Absendern und Empfänger von Päckchen, in denen möglicherweise die Kräuter mischungen verschickt werden, an das Bundeskriminalamt weitergeben darf. Damit dürfte es schwieriger werden, Legal Highs etwa übers Internet zu bestellen. Um an Händler zu kommen, soll es den Ermittlern nun leichter möglich sein, auch bei den bisher nicht verbotenen Kräutermischungen eine Telefonüberwachung zu beantragen.Strafen bis zu einem Jahr


Strafen von einem bis zehn Jahren rechnen drohen auch denjenigen, die Jugendlichen Legal Highs anbieten. "Endlich haben Polizei und Justiz ein wirksames Instrument gegen Dealer von Legal Highs in der Hand", sagt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler. Mit dem Gesetz sei Schluss damit, dass die zum Teil hochgefährlichen Substanzen im Internet und auf Partys verkauft würden.

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