Ex-Spitzenpolitiker wegen Sterbehilfe im Visier der Trierer Staatsanwälte

Trier · Weil sie im Fall einer Trierer Seniorin Beihilfe zur Selbsttötung geleistet haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Männer ermittelt, darunter einen ehemaligen Spitzenpolitiker. Jetzt wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Anfang des Jahres veröffentlichte der Verein Sterbehilfe die jüngsten Zahlen: 2012 habe der Verein 29 Menschen in Deutschland bei ihrem Suizid begleitet, hieß es, 59 Prozent der Toten seien Frauen gewesen. Das Durchschnittsalter lag bei 70 Jahren.

Zwei Jahre zuvor tauchte in der anonymisierten Statistik eine Frau aus Trier auf. Sie war 68, als sie beschloss, ihrem Leben ein Ende zu setzen - wegen einer vermeintlich unheilbaren Krebserkrankung.

Der Verein soll der Triererin Zugang zu einem Medikamentencocktail verschafft haben, mit dem sich die Frau selbst getötet hat. Weil die Todesursache zunächst unklar war, leitete die Staatsanwaltschaft Trier damals ein Todesermittlungsverfahren ein. Durch Hinweise geriet letztlich der Verein Sterbehilfe ins Visier der Ermittler.

Vereinsvorsitzender ist der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Gegen den prominenten Ex-CDU-Politiker und einen Neurologen, der für den Verein medizinische Gutachten erstellt, ermittelte die Staatsanwaltschaft zunächst wegen Tötung auf Verlangen. Ein Verdacht, der sich nicht halten ließ. Und Beihilfe zur Selbsttötung, also etwa das Besorgen der tödlichen Medikamente, ist in Deutschland nicht strafbar.

Die Trierer Staatsanwaltschaft ließ im Fall der freiwillig aus dem Leben geschiedenen Frau jedenfalls nicht locker und beantragte einen Strafbefehl wegen Wuchers gegen die beiden Beschuldigten. Begründung: Die Frau hatte laut Chef-Staatsanwalt Jürgen Brauer 8000 Euro an den Verein gezahlt, während die Medikamente "nur ein paar Euro gekostet" hätten.

Weil die beiden Beschuldigten den Strafbefehlen widersprochen haben, machte das Trierer Amtsgericht jetzt einen anderen Vorschlag: Das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von insgesamt 20.000 Euro eingestellt.

"Wir gehen darauf ein, um Schaden von unserem Verein fernzuhalten", sagte Vorsitzender Roger Kusch dem Trierischen Volksfreund. Die Arbeit des Vereins gehe unverdrossen weiter.

Nach Angaben von Chef-Staatsanwalt Jürgen Brauer könnte die vor drei Jahren freiwillig aus dem Leben geschiedene Trierer Seniorin womöglich heute noch leben. "Nach unseren Unterlagen war die vermeintlich tödliche Krebserkrankung erfolgreich behandelt worden. Das macht die Sache so dramatisch."

Lesen Sie dazu auch: Das Sterbehilfegesetz ist vorerst gescheitert .

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