Gesetzliche Vorgaben schränken die medizinische Versorgung von Flüchtlingen ein - Ärzte nutzen Spielräume

Trier · Geflüchtet, krank, traumatisiert. Der Gesundheitszustand vieler Flüchtlinge ist schlecht. Aufnahmeeinrichtung, Gesundheitsamt und Krankenhäuser arbeiten Hand in Hand, um die medizinische Versorgung zu sichern.

 Asylbewerber werden im Gesundheitsamt Trier untersucht. TV-Foto: Friedemann Vetter

Asylbewerber werden im Gesundheitsamt Trier untersucht. TV-Foto: Friedemann Vetter

Im Gesundheitsamt Trier herrscht an jedem Dienstag und Donnerstag Ausnahmezustand. In langen Schlangen stehen dann die in Bussen aus der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) herbeigebrachten Flüchtlinge in den Fluren und warten darauf, dass ihnen eine Blutprobe entnommen und die Lunge geröntgt wird. Überwiegend aus dem Kosovo, aus Albanien und aus Syrien kommen die Menschen. Wie Gesundheitsamtschef Dr. Harald Michels erläutert, sind seit einigen Tagen auch wieder mehr Asylsuchende aus Somalia und Eritrea dabei, die über das Mittelmeer nach Europa gekommen sind.

Amtsarzt Michels und sein neunköpfiges Team führen genau Buch darüber, was sie bei den für die Flüchtlinge verpflichtenden Eingangsuntersuchungen über deren Gesundheitszustand erfahren. Infektionskrankheiten stehen dabei im Fokus, es geht um Hepatitis, Tuberkulose, um Masern, Windpocken und auch um Geschlechtskrankheiten. "Das sind wirklich arme Menschen", sagt Michels, dem besonders der Impfschutz wichtig ist. "In Kriegsgebieten gibt es keine Vorsorgeimpfungen. Wenn wir darauf nicht reagieren, wird das in Deutschland zur Gefahr."

Die Untersuchungsröhrchen für die Stuhlprobe nehmen die Flüchtlinge mit in die Aufnahmeeinrichtung in Trier-Nord oder in die Außenstelle im Stadtteil Euren. Bis zu 1900 Menschen sind dort derzeit in der Regel für vier bis fünf Wochen untergebracht, bevor sie an die Kommunen verteilt werden. Es gibt an beiden Standorten Krankenstationen. Dreimal pro Woche kommen Ärzte zur Sprechstunde.

Es sei zwar zunehmend schwierig, die Masse der Asylsuchenden zu bewältigen, sagt AfA-Leiter Frank-Peter Wagner. "Bei der medizinischen Betreuung ist Rheinland-Pfalz aber im Vergleich zu anderen Bundesländern weit voraus." Denn das von der Landesregierung heftig kritisierte Asylbewerberleistungsgesetz sieht zwar nur die Behandlung von akuten Erkrankungen und bei Schmerzzuständen vor. Der Spielraum, was die Ärzte darunter definieren, ist allerdings groß und wird genutzt.

Vor allem aber gibt es seit eineinhalb Jahren in Trier zusätzlich zum Pflichtgesundheitscheck im Gesundheitsamt auch die freiwillige medizinische Eingangsuntersuchung (Medeus). "Bis zu 80 Prozent der Flüchtlinge nehmen dieses Angebot wahr", sagt AfA-Leiter Wagner. So kommen an jedem der wöchentlich drei Impftage 150 Erwachsene. Für die Kinder übernimmt das ein Ärzteteam des Mutterhauses. Eine U-Untersuchung für die Minderjährigen steht ebenso auf dem Medeus-Programm wie Schwangerenvorsorge. Damit hat das Land zumindest in Teilen bereits in Eigenregie eine EU-Richtlinie umgesetzt, die Ende Juli Bundesgesetz werden soll.

In den Trierer Krankenhäusern macht die Zunahme der Flüchtlingszahlen durchaus Probleme. "Wir werden regelrecht überrollt", stöhnte Oliver Kunitz, medizinischer Geschäftsführer des Mutterhauses, als im Februar die Flut der Asylsuchenden aus dem Kosovo das Land erreichte. Aber natürlich liege der Klinik in kirchlicher Trägerschaft das Thema sehr am Herzen.

So wurden im Jahr 2014 im Mutterhaus 250 Flüchtlinge stationär behandelt. Im Brüderkrankenhaus (BKT) waren es 180 Patienten, die zum Beispiel wegen Krebs, Diabetes oder Tuberkulose mehr als ambulante Hilfe benötigt haben. "Wir sehen es als besondere Verpflichtung, unseren Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge zu leisten", sagt BKT-Hausoberer Markus Leineweber. Deshalb habe man auch die Ausstattung der Krankenstation in der Außenstelle Euren mit Sachspenden unterstützt. Dort, in der ehemaligen General-von-Seidel-Kaserne, ist die Sanitätsstation reaktiviert worden.

Nach Auskunft von Bernhard Jocher, Bereichsleiter Migration, Flüchtlinge und Asyl beim Caritasverband Trier, reichen die Zeiten der Arztsprechstunden in der Regel aus, um die akut Erkrankten zu versorgen.
"Es gibt Personen, die wegen der Hoffnung auf Krankenbehandlung zugewandert sind", stellt der Chef der AfA-Außenstelle fest.

"Bei Menschen aus Krisengebieten kommen immer wieder Schuss- oder andere Kriegsverletzungen vor, die häufig nicht gut versorgt wurden. Psychische Belastungen sind bei Flüchtlingen aus diesen Gebieten häufig", berichtet er weiter.

Die von der Landesregierung ausdrücklich begrüßte EU-Richtlinie zur medizinischen Versorgung sieht auch den besonderen Schutz traumatisierter Menschen vor. "Diesen Schutzbedarf muss man erst einmal erkennen, und dazu dient unter anderem das Medeus-Projekt", sagt Staatssekretärin Margit Gottstein.

In der Praxis erfüllt Medeus in dieser Hinsicht allerdings noch nicht die Erwartungen. Denn weder räumlich noch personell gibt es dafür derzeit Ressourcen. "Die Pläne für eine entsprechende Umbaumaßnahme liegen bereit", sagt AfA-Leiter Frank-Peter Wagner. Alleine aufgrund der kurzen Aufenthaltszeit in der Einrichtung sei eine Therapie traumatisierter Menschen in der AfA aber kaum möglich. "Das muss dann in den Kommunen passieren."Extra

Asylbewerber erhalten in der Regel über das Asylbewerberleistungsgesetz nur einen eingeschränkten Katalog von medizinischen Leistungen. Das Gesetz sieht nur eine Behandlung von Schmerzzuständen oder akuten Erkrankungen vor. Wenn die Flüchtlinge in den Kommunen untergebracht sind, muss dem Arztbesuch meist ein Besuch beim örtlichen Sozialamt vorausgehen, das die Kosten der medizinischen Versorgung trägt. Hier beantragt und erhält der Patient einen Berechtigungsschein, der ihn zum Aufsuchen eines Arztes befugt. Um einen diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen, setzt sich das Land für die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende ein. An der Beschränkung der Leistungen würde das zwar nichts ändern. Aber zumindest die vorherige Genehmigungspflicht durch das Sozialamt würde entfallen. Nach einer Gesetzesänderung haben Asylbewerber inzwischen nach einer Wartefrist von 15 Monaten (vorher 48 Monate) Anspruch auf medizinische Leistungen entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer als Flüchtling über ein offizielles Bundeskontingent für syrische Flüchtlinge nach Deutschland kommt, erhält grundsätzlich Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. redExtra

Für die psychosoziale Versorgung von traumatisierten Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz in Trier und Ingelheim sind die ökumenische Beratungsstelle für Flüchtlinge in Trier und das Medizinische Versorgungszentrum Gensingen zuständig. Weitere Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz sind zudem das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge des Caritasverbandes Rhein-Mosel-Ahr e.V. in Mayen sowie der Fachdienst für Migranten und Flüchtlinge des Diakonischen Werkes Altenkirchen. Das Land plant zwei weitere Traumazentren in Mainz und Ludwigshafen. 500 000 Euro werden dafür investiert. Zusätzlich fördert das Land eine Koordinierungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge unter der Trägerschaft des Caritasverbandes Rhein-Mosel-Ahr mit 33 000 Euro. Ziel der Landesregierung ist es, dass traumatisierte Flüchtlinge möglichst in die vorhandenen Strukturen von Beratung und Behandlung integriert werden. r.n.

Nach der Flucht zum Arzt: Tausende Asylbewerber werden untersuchtMeinung Beschämend und nicht zeitgemäß

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