Gesundheit wird teurer: Die Schmerzgrenze ist noch nicht erreicht

Trier · Die Belastungen für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden wachsen. Wann die Schmerzgrenze erreicht ist, vermag derzeit keiner zu sagen. Einig sind sich die Experten aber darin, dass eine weitere Reform notwendig ist.

Nach der Reform ist vor der Reform. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) macht keinen Hehl daraus: Die gerade beschlossene Umstrukturierung des Gesundheitswesens ist erst der Anfang - nur ein Schritt auf dem Weg zu einem anderen Gesundheitssystem. Genau mit diesem Ziel ist Rösler vor gut einem Jahr angetreten. Mittlerweile, so sagt er, sei er in der gesundheitspolitischen Realität angekommen. Sprich: Er musste bei seinen Ideen Abstriche machen. Mit der nun eingeleiteten Reform sei man auf dem Weg "in das bessere System von morgen".

Die Systemänderung steht bei Rösler vor allem unter dem Schlagwort Eigenverantwortung. Das heißt für ihn nicht nur, dass die gesetzlich Versicherten künftig stärker als bisher für ihre Vorsorge verantwortlich sein sollen.

Eigenverantwortung heißt für den FDP-Politiker auch: Die Patienten müssen mehr für Gesundheit bezahlen. Ab Januar steigen die im vergangenen Jahr wegen der Wirtschaftskrise auf 14,9 Prozent gesenkten Krankenkassenbeiträge wieder auf 15,5 Prozent. Bislang wurden Beitragssteigerungen im gleichen Maße auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Künftig werden - im Sinne der Eigenverantwortung - nur noch die Versicherten diese Erhöhungen zu tragen haben. Und zwar in Form von Zusatzbeiträgen zu den monatlichen Kassenbeiträgen. Bislang sind diese Zusatzbeiträge gedeckelt: Sie dürfen ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens der Versicherten nicht überschreiten, maximal 37,50 Euro.

Doch schon bald könnte dieser Wert deutlich höher liegen. Im nächsten Jahr werden die meisten gesetzlichen Kassen das befürchtete Defizit (insgesamt rund elf Milliarden Euro) durch die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes ausgleichen können, glaubt Maximilian Gaßner, Präsident des Bundesversicherungsamtes. Seine Behörde verwaltet den im vergangenen Jahr eingeführten Gesundheitsfonds, in den die Kassenbeiträge fließen und aus dem sie wieder an die gesetzlichen Kassen verteilt werden.

Nur einzelne Kassen werden im kommenden Jahr einen Zusatzbeitrag erheben müssen, prophezeit Gaßner. Doch spätestens 2012 werde es vermehrt Zusatzbeiträge geben. Deren Höhe ist theoretisch nach oben offen. In Zukunft dürfen die Kassen Zusatzbeiträge ohne Obergrenze in Euro und Cent festsetzen, unabhängig vom Einkommen. Wenn ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens beträgt, bekommt der Versicherte die Differenz als Sozialausgleich.

Beträgt der durchschnittlich von den Kassen erhobene Zusatzbeitrag zum Beispiel 20 Euro, bekommen Versicherte ab einem Einkommen von 1000 Euro keinen Ausgleich. Für sie übersteigt der Zusatzbeitrag nicht die Überforderungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Wer 800 Euro bekommt, muss nur 16 Euro Zusatzbeitrag aus eigener Tasche zahlen. Gaßner geht davon aus, dass die Zusatzbeiträge kontinuierlich steigen werden. Wann die Schmerzgrenze dafür erreicht sei, vermag er nicht zu sagen.

Mit der nun beschlossenen Reform sind laut Gaßner die grundlegenden Finanzierungsprobleme des Gesundheitswesens noch nicht gelöst. Auf Dauer müsse die Einnahmesituation der Krankenkassen verbessert werden, nicht nur die Einkommen müssten bei den Beiträgen berücksichtigt werden, sondern auch Einnahmen etwa aus Mieten und Kapitalerträgen , sagt Gaßner. Und die Beitragsfreiheit von nicht berufstätigen Familienmitgliedern und Kindern könne auf Dauer nicht gehalten werden. Mit anderen Worten: Für Familien wird Gesundheit dann noch teurer, Kinder und nicht berufstätige Ehepartner müssen sich eventuell selbst versichern.

Auch werde es auf Dauer zu einer Rationierung der Leistungen für gesetzlich Versicherte kommen, glaubt Gaßner. Sprich: Wer die gleiche Leistung wie bisher haben wolle, müsse mehr dafür bezahlen. Auch wenn Rösler noch vehement verneint, dass es zu Verringerungen von Leistungen kommt, spricht er davon, dass es künftig nur noch eine Grundversicherung geben könnte, die mit zusätzlichen Beiträgen quasi zur gesundheitlichen Vollkasko aufgestockt werden könnte.

Mit der nun ermöglichten Kostenerstattung wird dafür die Tür aufgestoßen. Künftig sollen Patienten wählen dürfen, ob sie für den Arztbesuch eine Rechnung erhalten, die sie mit ihrer Krankenkasse abrechnen können. Zunächst wollte Rösler die Kostenerstattung verpflichtend für alle gesetzlich Versicherten einführen; sie soll nun aber freiwillig bleiben. Der Gesundheitsminister hofft dadurch die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren. Diese Lenkungsfunktion würde aber nur gelingen, wenn mit der Kostenerstattung eine Vorkasse verbunden wäre, die Patienten also die Rechnung zunächst selbst bezahlen müssten. Oder aber die Ärzte dürften auch für die Behandlung gesetzlich Versicherter den erhöhten Satz für Privatversicherte verlangen, was wiederum bedeuten würde, dass die Kassenpatienten auf einem Teil der Kosten sitzen blieben, weil die Kassen nur den geringeren Satz abrechnen. Das würde auf jeden Fall zu der von Rösler geforderten Eigenverantwortung passen.

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