Hahn: Land sucht weiter nach Investoren

Mainz · Die Landesregierung führt laut Innenminister Roger Lewentz (SPD) weiterhin Gespräche mit Investoren für den Flughafen Hahn. Bei einem passenden Angebot wäre sie auch bereit, die Verantwortung für den Airport mehrheitlich in private Hände abzugeben.

Mainz. Der Flughafen Hahn stellt laut Minister Lewentz eines der erfolgreichsten Konversionsprojekte bundesweit dar. Gestern zitierte der Sozialdemokrat im Landtag noch einmal eine Studie aus dem Jahr 2008, derzufolge im Hunsrück 11 000 Arbeitsplätze gesichert würden und ein Steueraufkommen von 93 Millionen Euro jährlich generiert werde.
Im operativen Geschäft schrieb der Flughafen laut Lewentz 2009 und 2010 schwarze Zahlen (4,9 Millionen und 4,3 Millionen Euro), doch das Gesamtergebnis sei jeweils aufgrund von Abschreibungskosten für die Infrastruktur negativ ausgefallen. Im vergangenen Jahr stand unterm Strich ein Minus von 10,9 Millionen Euro, in 2009 waren es 12,7 Millionen. Rot-Grün will laut Koalitionsvertrag die Zuschüsse für den Hahn drastisch zurückfahren.
Vorteil Nachtfluggenehmigung


Die Regierung beurteilt die Entwicklungschancen des Flughafens positiv. Bis Jahresende sei der vierspurige Ausbau der B 50 abgeschlossen, der Hochmoselübergang komme, sagte Lewentz. Er verwies auch auf ein anstehendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot von Nachtflügen am Flughafen Frankfurt. Der Hahn stehe mit seiner 24-Stunden-Nachtfluggenehmigung sehr gut da und in den Startlöchern, um die erhoffte Zunahme beim Frachtgeschäft abzufertigen. In Bezug auf die Investorensuche wollte sich Lewentz zeitlich nicht festlegen. Auf Nachfrage von CDU-Chefin Julia Klöckner erklärte der Minister, er könne sich durchaus vorstellen, 51 Prozent der Anteile an der Flughafen-GmbH an private Investoren abzugeben. Bedingung sei, dass der Hahn als wichtige Infrastruktureinrichtung erhalten und nicht abgewickelt werde. Derzeit hält das Land 82,5 Prozent der Anteile.
Im Hinblick auf die laufenden Untersuchungen der EU-Kommission, ob am Hahn bei der Gewährung öffentlicher Zuschüsse das Beihilferecht beachtet wurde, erklärte Lewentz: "Wir glauben, dass wir gute Argumente haben und dass es beim Vorverfahren bleiben wird." fcg

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