Hunderte Frauen bieten in der Region Sexdienste an - Bund will Prostituierte per Gesetz besser schützen und Flatrate-Bordelle verbieten

Trier · Alleine in Trier bieten täglich bis zu 200 Frauen sexuelle Dienste an. Ein neues Gesetz soll sie künftig besser vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten schützen.

Das Rotlichtmilieu der Region wächst und wächst. Denn zahlreiche Freier kommen aus Luxemburg und Frankreich, wo Bordelle verboten sind, über die nahe Grenze. Allein in Trier bieten nach Informationen des Gesundheitsamts täglich 160 bis 200 Frauen ihre Dienste an. Der Straßenstrich breitet sich von der Römerstadt Richtung Bitburg, Zemmer, Ruwer oder Igel immer weiter aus. Umstrittene Plakate werben für Bordelle, zahlreiche Wohnungen dienen gewerblichen Zwecken. Und immer wieder beschäftigen sich Bürger, Politiker und Verwaltungen mit der Frage, wie man mit dem Sexgewerbe umgehen soll.

Denn rechtliche Möglichkeiten gibt es so gut wie keine. Nicht einmal gegen das umstrittene Trie8rer Flatrate-Bordell, dessen vorige Betreiber nach einer Razzia wegen des Verdachts auf Menschenhandel festgenommen worden waren, hat die Stadt eine Handhabe. Auch diese Form der Prostitution, bei der Kunden Sex zu einem Pauschalpreis kaufen, ist in Deutschland legal. Das soll sich ändern. Die große Koalition der Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte eines neuen Gesetzes zum Schutz der Prostituierten geeinigt. Flat8rate-Bordelle soll das Gesetz verbieten. Anders als jetzt sollen Behörden künftig die Möglichkeit haben, Etablissements zu kontrollieren und ihnen die Betriebserlaubnis zu entziehen, wenn Mindestanforderungen an Hygiene oder Sicherheit nicht erfüllt werden.

Die Betreiber dürfen keine Vorstrafen haben, und die Sexarbeiterinnen sollen sich behördlich anmelden. Zu diesem Zweck müssen sie nachweisen, dass sie eine medizinische Beratung in Anspruch genommen haben. Das Trierer Gesundheitsamt berät wegen des hohen Bedarfs derzeit freiwillig. Viele Frauen seien schlecht aufgeklärt, sagt die zuständige Gynäkologin. Sie findet es gut, solche Beratungen gesetzlich zu verankern.

Zwangsuntersuchungen sind allerdings ebenso vom Tisch wie ein Mindestalter von 21 Jahren. Eingeführt werden soll hingegen eine Kondompflicht - von der niemand weiß, wie sie kontrolliert werden soll. Sowohl Kriminalisten als auch Frauenrechtlerinnen wie Florence Humbert zweifeln, dass das Gesetz die Lage der Frauen verbessern kann.

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