Fallpauschale: Mit Fallpauschalen werden einzelne stationäre Behandlungen pauschal vergütet. Darin eingeschlossen sind die
allgemeinen Krankenhausleistungen einschließlich Unterkunft, Verpflegung, vor- und nachstationärer Behandlung. Für jeden Behandlungsfall ist eine festgelegte Verweildauer des Patienten im Krankenhaus einkalkuliert. Alle Fallpauschalen werden bundeseinheitlich in so genannten Entgeltkatalogen zusammengefasst. Derzeit werden rund 20 bis 25 Prozent des gesamten Leistungsvolumens über Fallpauschalen vergütet. Im kommenden Jahr wird ein komplettes Fallpauschalen-System eingeführt, das auch die Krankenhausleistungen erfassen soll, die derzeit noch über krankenhausindividuelle Budgets vergütet werden, die so genannten Diagnosis Related Groups (DRG). (wie)
Kohlgemüse: Vielseitig und gesundKohlgemüse liefert so viele Vorteile auf einmal wie kaum ein anderes Gemüse. Kohl ist vielseitig einsetzbar und besonders in der kalten Jahreszeit ein wichtiger Vitaminlieferant. mehr...
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