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aus unserem Archiv vom 04. Juli 2003
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Facharzt: Bevor ein Arzt eine der 41 derzeit möglichen Fachgebietsbezeichnungen (zum Beispiel Arzt für Allgemeinmedizin) führen darf, muss er eine Facharzt-Anerkennung der Ärztekammer nachweisen. Dafür muss er eine Weiterbildung abschließen. Ärzte dürfen mehrere Bezeichnungen von verwandten Gebieten nebeneinander führen. Neben der Facharzt-Anerkennung gibt es auch Zusatzbezeichnungen, die ebenfalls eine entsprechende Weiterbildung und die Anerkennung durch die Ärztekammer voraussetzen (zum Beispiel Homöopathie).

Fallpauschale: Mit Fallpauschalen werden einzelne stationäre Behandlungen pauschal vergütet. Darin eingeschlossen sind die

allgemeinen Krankenhausleistungen einschließlich Unterkunft, Verpflegung, vor- und nachstationärer Behandlung. Für jeden Behandlungsfall ist eine festgelegte Verweildauer des Patienten im Krankenhaus einkalkuliert. Alle Fallpauschalen werden bundeseinheitlich in so genannten Entgeltkatalogen zusammengefasst. Derzeit werden rund 20 bis 25 Prozent des gesamten Leistungsvolumens über Fallpauschalen vergütet. Im kommenden Jahr wird ein komplettes Fallpauschalen-System eingeführt, das auch die Krankenhausleistungen erfassen soll, die derzeit noch über krankenhausindividuelle Budgets vergütet werden, die so genannten Diagnosis Related Groups (DRG). (wie)



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