Nach Geisterfahrerunfall: Anklage gegen JVA-Beamte

Limburg/Wittlich · Bei einem schrecklichen Unfall bei Limburg ist im Januar 2015 eine junge Frau gestorben. Der Verursacher war als Geisterfahrer unterwegs und ist inzwischen wegen Mordes verurteilt. Doch auch für Justizbeamte und Häftlinge in Rheinland-Pfalz hat dieser Unfall Folgen.

Limburg/Wittlich. Michael Sagebiel, Leitender Oberstaatsanwalt in Limburg, hatte es im Gespräch mit dem Trierischen Volksfreund angedeutet (TV vom 21. September): Er gibt drei Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten Wittlich und Diez Mitschuld am Tod einer 21-Jährigen, die im Januar 2015 auf der Bundesstraße 49 bei Limburg aus dem Leben gerissen wurde. Sagebiel ist überzeugt: Eine Beamtin und zwei Beamte des gehobenen Justizvollzugsdienstes Rheinland-Pfalz hätten dem einschlägig vorbestraften Unfallverursacher keinen offenen Vollzug ermöglichen dürfen.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der Vorwurf fahrlässige Tötung und Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis wiegt schwer. Denn bei einer Verurteilung droht den drei Justizvollzugsbeamten bis zu fünf Jahre Haft. Wie Jörn Patzak, Leiter der JVA Wittlich, auf TV-Anfrage bestätigt, hat die Anklage derzeit keine dienstrechtlichen Folgen. Er gebe zu einem laufenden Verfahren keine Stellungnahme ab. Allerdings habe das Verfahren in Limburg bereits jetzt zu mehr Zurückhaltung geführt, wenn es um die Entscheidung gehe, einem Häftling offenen Vollzug zu gewähren. "Die Zahl der Häftlinge im offenen Vollzug ist in den vergangenen Monaten bereits kontinuierlich gesunken", so Patzak. Die 62 Plätze der JVA Wittlich seien derzeit nicht einmal zur Hälfte belegt.
Der Unfall bei Limburg hatte bundesweit Beachtung gefunden. Ein vielfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestrafter Gefangener, der sich nach seiner Überstellung aus Wittlich im Freigang der JVA Diez befand, war erneut ohne Fahrerlaubnis unterwegs und versuchte, vor einer Kontrolle der Polizei zu fliehen. Der sogenannte "Geisterfahrer von Limburg" raste vorsätzlich auf die Gegenfahrbahn der jeweils zweispurig ausgebauten B 49, um der Polizei zu entkommen und prallte dann frontal auf den Kleinwagen der jungen Frau. Sie starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Der 46-Jährige Unfallverursacher wurde deshalb inzwischen vom Landgericht Limburg wegen Mordes rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Limburg wirft den Beamten die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten und damit Fahrlässigkeit bei der Prüfung der Eignung des Gefangenen für den offenen Vollzug und die Gewährung von Ausgang und Urlaub vor.

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