Nein zur Burka und zur Intoleranz

Paris · Das Straßburger Menschenrechtsgericht hat das umstrittene Burka-Verbot in Frankreich für rechtmäßig erklärt. Allerdings warnen die Richter vor einer Diskriminierung muslimischer Frauen, die daraus entstehen könne.

Paris. Wer sein Gesicht komplett verschleiert, beeinträchtigt das Zusammenleben mit anderen. Auf diesen Nenner lässt sich die Begründung bringen, mit der der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg am Dienstag das umstrittene Burka-Verbot in Frankreich für rechtmäßig erklärt hat.
"Das Gericht erkennt an, dass die Abschottung gegenüber anderen, die ein gesichtsverhüllender Schleier in der Öffentlichkeit bedeutet, das Zusammenleben beinträchtigen kann", befand die Große Kammer des Gerichts, gegen deren Urteil keine Berufung möglich ist.
Geklagt hatte eine 24-jährige Muslimin, die nur unter dem Kürzel S.A.S. auftrat. Sie sah die Religionsfreiheit und das Recht auf Respekt des Privatlebens durch das Verbot der Vollverschleierung verletzt, das seit drei Jahren in Frankreich gilt.
Als erstes westliches Land hatte das laizistische Frankreich noch unter dem konservativen Präsidenten Nicolas Sarkozy ein Burka-Verbot beschlossen, das aber genauso für andere Formen der Gesichtsverschleierung wie Masken und Motorradhelme gilt. 150 Euro muss jeder zahlen, der dagegen verstößt.
Vollverschleierte Frauen sind in Frankreich selten zu sehen: nur etwa 2000 Musliminnen verhüllen ihren Körper komplett und lassen nur kleine Sehschlitze für die Augen frei. "Die Burka ist kein religiöses Zeichen. Sie ist ein Zeichen der Unterwerfung. Sie ist in Frankreich nicht willkommen", hatte Sarkozy damals für sein Gesetz geworben. Mehr als drei Jahre später ist das Burka-Verbot immer noch umstritten. Wie leicht die Lage eskalieren kann, hatte die Polizeikontrolle einer vollverschleierten Frau in Trappes, rund 30 Kilometer von Paris entfernt, vor ziemlich genau einem Jahr gezeigt. Proteste gegen die Polizei hatten nächtelange Krawalle ausgelöst. Der Mann der Burka-Trägerin wurde deshalb am Dienstag zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt - nur wenige Stunden nach dem Straßburger Urteil.
Auch wenn das Menschenrechtsgericht nun das Burka-Verbot gestärkt hat, enthält das Urteil auch eine Rüge an Frankreich: Denn der Gerichtshof warnt ausdrücklich davor, aus dem Verbot der Vollverschleierung eine Diskriminierung muslimischer Frauen abzuleiten. "Indem der Staat einen solchen Gesetzgebungsprozess eingeleitet hat, hat er das Risiko auf sich genommen, zur Stärkung von Stereotypen beizutragen, die bestimmte Kategorien von Menschen treffen und zu Intoleranz ermutigen", heißt es in dem Urteil.

"Es richtet eine sehr strenge Warnung an Frankreich", interpretiert der Soziologe Jean Baubérot im Radiosender France Inter den Richterspruch. Die Große Kammer des Menschenrechtsgerichts warne davor, die in Frankreich herrschende Trennung von Staat und Religion ins Negative zu kehren. Seiner Ansicht nach erteilten die Richter Forderungen, das an Schulen geltende Kopftuchverbot auch auf die Universitäten auszudehnen, eine klare Absage. Denn die Große Kammer betont ausdrücklich, dass religiöse Kleidung, die das Gesicht freilasse, weiter getragen werden könne.
Bereits 2004 hatte Frankreich Schülerinnen und Lehrerinnen das Kopftuch in der Schule verboten. Generell wurden Symbole und Kleidungsstücke verbannt, "die ostentativ die Religionszugehörigkeit der Schüler zur Schau stellen". Darunter fällt nicht nur das Kopftuch, sondern auch die jüdische Kippa - und ein besonders auffälliges christliches Kreuz.
Im vergangenen Jahr erregte der Integrationsrat die Gemüter, als er empfahl, ein solches Verbot auch an Hochschulen einzuführen. "Das wäre eine zusätzliche Stigmatisierung", warnte der Rektor der Großen Moschee von Paris, Dalil Boubakeur.
Vor allem der rechtspopulistische Front National macht in Frankreich Stimmung gegen die rund fünf Millionen dort lebenden Muslime. So hatte Parteichefin Marine Le Pen die Straßengebete muslimischer Gläubiger mit der Nazi-Besatzung verglichen.Extra

Der Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht bedeckt, ist die strengste Form der Verhüllung des weiblichen Körpers im Islam. Die verschiedenen Formen des Schleiers werden vor allem in den Staaten der arabischen Halbinsel und in Afghanistan getragen, aber auch in Ägypten und Syrien. Im Koran wird die Verhüllung des Gesichts nicht ausdrücklich gefordert. Verse über die Bedeckung des weiblichen Körpers werden von den Anhängern der Rechtsschulen des Islam sehr unterschiedlich interpretiert. Befürworter sehen darin einen Ausdruck für tiefen Glauben, Menschenrechtler und viele Politiker im Westen eine Form der Unterdrückung von Frauen. dpa

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