Neue Vorschriften für Immobilienbesitzer

Mainz · Mehr behindertengerechte Wohnungen, weniger Genehmigungen und Gebühren bei Energiesparmaßnahmen: Das sind zentrale Aspekte der neuen Landesbauordnung. Die Architektenkammer ist zufrieden, die CDU nicht.

Begünstigt von historisch niedrigen Zinsen und vor allem von der Nähe zu Luxemburg wird in der Region Trier, anders als in anderen Landesteilen, viel gebaut. Im ersten Quartal 2015 lag die Zahl der Baugenehmigungen nach Angaben des Statistischen Landesamtes höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Deutlich über dem Durchschnitt liegt der Kreis Trier-Saarburg. Während landesweit rein rechnerisch auf 10 000 Einwohner 7,2 genehmigte Wohnungen kamen, waren es in Trier-Saarburg 12,5. Zum Vergleich: In der Stadt Trier waren es 17,1 neue Wohnungen, im Kreis Bernkastel-Wittlich 7,8, im Eifelkreis Bitburg-Prüm 6,0 und im Vulkaneifelkreis nur 3,8. Im ländlichen Raum wird generell weniger gebaut, hier macht sich der demographische Wandel bemerkbar.
Für Architekten, Bauherren, Bauträger und Immobilienbesitzer sind diverse Vorschriften gesetzlich in der Landesbauordnung geregelt. Diese wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Im Dezember 2014 hat das Landesbauministerium einen Gesetzentwurf präsentiert, danach gab es eine Anhörung. Noch vor der Sommerpause, also spätestens im Juli, soll das Gesetz mit rot-grüner Mehrheit beschlossen werden und Anfang 2016 in Kraft treten.
Zwei Aspekte spielen darin eine besondere Rolle: "Mit der Novellierung greifen wir die Anliegen von Menschen mit Behinderungen und das Thema demographischer Wandel auf", sagt Bauministerin Doris Ahnen (SPD) dem Volksfreund. Zum Beispiel wird der Katalog barrierefreier Gebäude um bestimmte Bürogebäude erweitert. In Mehrfamilienhäusern müssen künftig mehr Wohnungen rollstuhlgerecht sein.
Sowohl bei der Barrierefreiheit als auch bei der Energieeffizienz zeigt sich die Landesarchitektenkammer mit den Regelungen zufrieden. "Es gab bei nachträglichen Dämmmaßnahmen immer wieder Probleme mit den Abständen zur Grundstücksgrenze, das ist jetzt besser geregelt", sagt Kammer-Sprecherin Annette Müller dem Volksfreund.
Das Thema Barrierefreiheit nennt hingegen Gerd Schreiner von der CDU-Opposition im Landtag, von Beruf Architekt, als ein Beispiel dafür, warum die Union das Gesetz ablehnt: "Es war uns sehr wichtig, vor allem auf Bestandsimmobilien zu gucken und wirtschaftlich sinnvolle Regelungen zu treffen. Das ist nicht geschehen." Wer in Barrierefreiheit nachträglich investieren wolle, sagt Schreiner, für den "bleibt das oft viel zu teuer". Mit anderen Punkten ist auch die Opposition einverstanden. Zum Beispiel damit, dass ein Bauleiter wieder verpflichtend eingeführt wird, was der Architektenkammer besonders wichtig war, um dem Bauherren die Sicherheit des Gebäudes zu garantieren. Nicht nur bei Neu-, sondern auch bei Umbauten - also wenn Wände versetzt werden und die Statik betroffen ist - muss ein Bauleiter engagiert werden. Meist ist ein Architekt Bauleiter, zwingend ist das allerdings nicht. Auch ein Ingenieur oder Polier kann das übernehmen.
Auf allgemeine Zustimmung, selbst bei der CDU, stößt auch die Einführung einer neuen Gebäudeklasse, um Holzbau zu erleichtern. So sind bald Gebäude in Holzbauweise mit bis zu fünf Geschossen (bislang drei) möglich.
Politischen Dissens gibt es beim Thema Stellplätze. Künftig sind bei Bauvorhaben Abstellplätze für Fahrräder obligatorisch zu berücksichtigen. Können oder sollen keine Stellplätze für Fahrräder (und Autos) angelegt werden, werden Ablösebeträge an die Kommune fällig. Diese kann das Geld laut Gesetzentwurf künftig auch für Investitionen in Radwege oder den Öffentlichen Personennahverkehr verwenden - was die CDU für falsch hält. "Wohin mit all den Autos?", fragt der Abgeordnete Schreiner.Extra

"Die Wege für den Bürger werden länger", kritisiert Aloysius Söhngen, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, die geplanten Änderungen bei der Unteren Bauaufsicht. Bislang nehmen Verbandsgemeinden, insbesondere Flächengemeinden wie Prüm, Teilfunktionen wahr. Die VG Prüm bearbeitet zum Beispiel im vereinfachten Genehmigungsverfahren etwa 130 Bauanträge pro Jahr. Diese Zuständigkeit soll auf den Kreis übertragen werden. Während Bauministerin Doris Ahnen begründet, damit würden Kompetenzen gebündelt, verweist Aloysius Söhngen auf Ortsnähe und Ortskenntnis der VG als große Vorteile. fcg

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