Schüsse auf Polizisten: Angeklagte sind psychisch fit

Trier · Der Prozess gegen die drei Männer, die im April 2013 in Bleialf auf Polizisten geschossen haben sollen, neigt sich dem Ende zu. Gestern bescheinigte Psychiater Ingo Baltes allen drei Angeklagten psychische Gesundheit.

 Die belgische Polizei nimmt die Verdächtigen kurz nach der Verfolgungsjagd am 19. April 2013 fest. Seitdem warten sie in Untersuchungshaft auf das Ende ihres Prozesses. Foto: Grenz-Echo/Grégoire Derouaux/Archiv

Die belgische Polizei nimmt die Verdächtigen kurz nach der Verfolgungsjagd am 19. April 2013 fest. Seitdem warten sie in Untersuchungshaft auf das Ende ihres Prozesses. Foto: Grenz-Echo/Grégoire Derouaux/Archiv

Trier. Im Landgericht Trier gilt am Dienstagvormittag die höchste Sicherheitsstufe. Eine Sicherheitsschleuse durchleuchtet jeden, der Verhandlungssaal 70 betreten will. Vor dem Gerichtsgebäude stehen schwer bewaffnete Posten, innen halten Justizbeamte und Polizisten in Schutzwesten Wache.
Der Grund all dieser Sicherheit ist das Trio auf der Anklagebank. Drei aus Marokko stammende Männer (25, 27 und 39 Jahre alt) sind des versuchten Mordes und der Einfuhr von Waffen angeklagt. Die Justiz hält sie für Mitglieder einer Bande von Bankräubern und will bereit sein, falls Komplizen eine überfallartige Befreiungsaktion starten und das Gerichtsgebäude stürmen.
Doch am Dienstag bleibt es ruhig vor Gericht. Der im Januar gestartete Prozess vor der ersten Schwurgerichtskammer des Trie rer Landgerichts erlebt stattdessen das wahrscheinlich letzte Kapitel der Beweisaufnahme: Ingo Baltes, Experte für forensische Psychiatrie, präsentiert seine Erkenntnisse. Er braucht dazu nicht besonders lange. Seiner Ansicht nach sind alle drei Angeklagten psychisch "unauffällig". Das heißt: Keine psychische Erkrankung hat ihre Schuldfähigkeit beeinflusst.
Das sind die Fakten: Am 11. April 2013 kommen die drei Angeklagten mit einem Ford Focus, Kennzeichen des Ortes Olpe in Nordrhein-Westfalen, nach Bleialf im Kreis Bitburg-Prüm. Der Wagen ist gestohlen, wie sich später herausstellt. Eine Polizeistreife wird auf das auffällig langsam fahrende Auto und dessen Kennzeichen aufmerksam. Die Beamten haben Bleialf aufgrund mehrerer Banküberfälle im nahen Nordrhein-Westfalen als möglichen nächsten Tatort gezielt im Visier. Sieben Beamte in Zivilfahrzeugen sind vor Ort.
Sie können die Verdächtigen nicht stoppen. Im Straßengraben fährt der Ford an einer Straßensperre der Polizei vorbei. Dem Trio gelingt vorerst die Flucht, doch ein paar Stunden später werden sie in Belgien festgenommen. Seitdem warten sie in Untersuchungshaft auf ihr Urteil.
Ob der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft zutrifft, muss der Prozess zeigen. Laut Anklage hat das Trio mit einer Pistole vom Kaliber neun Millimeter auf ein Zivilfahrzeug der Polizei geschossen, das sich vor sie gesetzt hatte. Ein Schuss habe einen Polizisten nur knapp verfehlt. Deshalb sind die Männer des versuchten Mordes angeklagt. Sie haben sich mit allen Mitteln der Festnahme entziehen wollen, sagt die Staatsanwaltschaft.
Psychiater Ingo Baltes beginnt seine Analyse mit dem 27-jährigen Beifahrer des Fluchtwagens. Er spielt eine zentrale Rolle, denn laut seiner eigenen Aussage war er der Schütze, der das Feuer auf das Polizeiauto eröffnet hat. "Ich war in Panik und habe aus Angst geschossen" - so rekapituliert der Sachverständige die Worte des Angeklagten, der offen und freiwillig an der Diagnose mitgearbeitet habe. "Er war sehr kooperativ und hat sogar mit Anflügen von Humor frühere Vergehen geschildert."
Von einer psychischen Erkrankung oder einer Persönlichkeitsstörung könne keine Rede sein. Auch der Konsum von Cannabis, den alle drei Angeklagten einräumen, habe nicht zu psychischen Auffälligkeiten geführt.
Auch der Mann im Fonds, 25 Jahre alt, sei nicht psychisch krank, seine Schuldfähigkeit sei nicht beeinträchtigt. Der 39-jährige Fahrer habe dagegen die Zusammenarbeit verweigert, so Baltes. "Ich kann deshalb nur Rückschlüsse aus seinem Auftreten und Verhalten während der Hauptverhandlung ziehen." Die Ergebnisse seien nicht weniger eindeutig als im Fall der beiden anderen Angeklagten: "Ich habe keine Hinweise auf psychische Erkrankungen feststellen können."
Mit der Pistole im Anschlag


Der 39-Jährige hat sich im Lauf des Prozesses bereits ausführlich geäußert - mit einer Aussage, die Staatsanwalt Eric Samel ein "Märchen aus tausendundeiner Nacht" genannt hat (der TV berichtete). Seine Mitangeklagten kenne er überhaupt nicht, so die Aussage des Beschuldigten. Ein Albaner habe ihn mit einer Pistole im Anschlag gezwungen, mit dem Auto zur deutsch-belgischen Grenze zu fahren.
Das Fazit des Gutachtens: Sollte das Gericht die Angeklagten schuldig sprechen, kommen Einweisungen in eine Entziehungsanstalt oder ein psychiatrisches Krankenhaus nicht in Betracht. Ein wichtiger Punkt im Strafrecht (siehe Extra).
Der Prozess wird am 8. und 9. September weitergehen. Die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz hat die Beweisaufnahme zwar noch nicht geschlossen. "Aber wenn keine Anträge mehr gestellt werden, können wir als nächsten Schritt die Plädoyers hören." Neben Staatsanwalt Eric Samel werden die Verteidigerinnen Anne Bosch, Monika Kühne und Katrin Braun sprechen.Extra

Das Strafgesetzbuch regelt im Paragrafen 64: "Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt (…), so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird." Parallel dazu regelt Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wenn der Verurteilte die Tat "im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit" begangen hat. Die Schuldunfähigkeit regelt der Paragraf 20: "Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." jp

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