Späte Klatsche aus Karlsruhe für Steinbrücks Erbschaftssteuer

Karlsruhe/Berlin · Das Bundesverfassungsgericht prangert Unternehmensprivilegien bei der Erbschaftssteuer als unverhältnismäßig an. Nun muss das Gesetz bis Mitte 2016 nachgebessert werden.

Peer Steinbrück (SPD), der 2009 als Finanzminister verantwortlich für die Erbschaftssteuerreform war, tauchte ab. Andere seien jetzt weit befugter, über die Konsequenzen des Karlsruher Urteils zu reden, ließ er ausrichten. Aus gutem Grund: Das Verfassungsgericht erteilte den von ihm und der damaligen großen Koalition eingeführten großzügigen Steuerbefreiungen für Unternehmenserben gestern eine regelrechte Ohrfeige. Und zwar viel härter, als es im Vorfeld erwartet worden war.

Das Urteil fiel einstimmig. Das Gericht stellte die Ungerechtigkeiten gegenüber normalen Erbschaftssteuerpflichtigen in den Mittelpunkt. Die zahlen den Großteil des jährlichen Aufkommens von 4,7 Milliarden Euro, während Firmen ihre legalen Befreiungsmöglichkeiten und die vielen Schlupflöcher umfassend nutzen. Laut einer Auswertung des Finanzministeriums wurden seit 2009 über 105 Milliarden Euro an Betriebsvermögen steuerfrei übertragen.

Die Regelung, dass Kleinbetriebe generell von der Besteuerung ausgenommen sind, wenn sie von den Erben fortgeführt werden, sei zwar statthaft, fanden die Verfassungsrichter. Der Staat dürfe das Ziel verfolgen, Arbeitsplätze zu sichern. Nicht richtig sei aber, dass bei weniger als 20 Beschäftigten gar nicht mehr geprüft wird, ob die Lohnsumme mindestens fünf Jahre lang auch tatsächlich gehalten wird. Und bei größeren Firmen sei eine solche generelle Privilegierung "mit einer gleichheitsgerechten Besteuerung nicht mehr im Einklang zu bringen". Auch die Bestimmung, bis zu 50 Prozent des Verwaltungsvermögens einer Firma erbschaftssteuerfrei zu stellen, sei mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar. Die Regelung hatte dazu geführt, dass auch Bestandteile des Privatvermögens, etwa teure Bilder, an Firmen übertragen worden waren, um die Steuer zu umgehen.

Das Gericht machte seinen Unmut über diese und andere Großzügigkeiten deutlich, gab aber dem Gesetzgeber bis Juni 2016 Zeit zur Korrektur. Bis dahin gilt die alte Rechtslage. ´Drei der acht Richter gaben ein abweichendes Votum ab, aber nur, um die Begründung noch zu verschärfen: Die bestehende Regelung widerspreche nicht nur dem Gleichheitsgrundsatz, sondern auch dem Sozialstaatsprinzip, fanden sie. Die Vermögenskluft werde dadurch verschärft.

Vor allem die SPD dürfte jetzt besonders unter Spannung geraten - und mit ihr die ganze Koalition. SPD-Chef Sigmar Gabriel, der sich neuerdings betont wirtschaftsfreundlich gibt, forderte, eine Neuordnung dürfe auf keinen Fall eine "höhere Besteuerung der betrieblichen Vermögen der Familienunternehmen und der Mittelständler" bewirken. Die Parteilinke hingegen will weniger Ausnahmen und schlägt vor, dass Firmenerben ihre Steuerschuld auch durch eine Übertragung von Anteilen an eine Staatsholding zahlen können sollen.

Die Grünen fanden, dass Arbeitsplätze im Erbfall durch Freibeträge und Stundungsregelungen geschützt werden könnten. Zudem müsse die gesamte Leistungsfähigkeit der Erben stärker berücksichtigt werden. "Der Ball liegt nun bei der großen Koalition, sie muss das richtige Maß finden", erklärte Grünen-Fraktionsvize Kerstin Andreae. Der CSU-Mittelstandspolitiker Hans Michelbach warnte die Koalition vor einem "steuerpolitischen Gezerre". Es müsse auch für die Familienunternehmen das Versprechen gelten: Keine Steuererhöhungen.
Extra

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil die Verschonung von Betriebsvermögen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Bestandssicherung von Unternehmen grundsätzlich bestätigt hat.
Peter Adrian, Präsident der IHK-Arbeitsgemeinschaft sowie der IHK Trier: "Der Gesetzgeber hat nun zwar viele schwierige Detailfragen zu klären. Zugleich bleibt ihm aber auch Gestaltungsspielraum, um gerade im Mittelstand eine Substanzbesteuerung zu verhindern." red

Einen Kommentar zum Thema lesen Sie hier:

Lotto nur für Reiche

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort