Streit um Abiturnote geht in eine neue Runde

Trier/Mainz · Der Rechtsstreit um die Berechnung der Abiturnoten in Rheinland-Pfalz ist noch nicht beendet. Der Kläger, ein Abiturient aus Trier, hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier Berufung eingelegt. Nun entscheidet das Oberverwaltungsgericht Koblenz.

Trier/Mainz. Ein Schüler aus Trier hat keinen Anspruch darauf, dass das Land Rheinland-Pfalz seine Abiturnote neu berechnet. Das hatte das Verwaltungsgericht Trier mit Urteil vom 4. August entschieden (der TV berichtete). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ es allerdings gleichzeitig die Berufung zu. Wie Rechtsanwalt Michael Witzel, Kanzlei Spätgens, auf TV-Nachfrage bestätigte, wurde diese Option fristgerecht genutzt. Nun muss die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, sich mit dem Thema befassen.
Der Abiturient aus Trier hatte geklagt, um einen besseren Notendurchschnitt als die Gesamtnote 1,6 zu erhalten. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen die Bewertung der Facharbeit und der Berechnungsmodus, der zur Ermittlung der Abiturnote angewendet wird. Dieser habe zur Folge, dass sich die Nichteinbringung einer freiwilligen Leistung, also der Facharbeit, für ihn rechnerisch nachteilig niedergeschlagen habe.
Auch der Landeselternbeirat (LEB) hatte sich dieser Auffassung angeschlossen und mit dem Bildungsministerium diskutiert, wie in den Erläuterungen zum Abitur besser auf die Folgen für die Schüler hingewiesen werden könnte, um die möglicherweise negativen Folgen bei Verzicht auf die Facharbeit deutlich zu machen. Der LEB setzt sich zudem für eine Aufwertung der Facharbeit für die Abiturnote ein.
Das Ministerium hat bislang stets mit der Rechtmäßigkeit der Berechnungsmethode argumentiert und mit Unverständnis auf die Kritik an der Aufklärungsbroschüre reagiert. Dennoch hat der Landeselternbeirat die Zusage bekommen, an möglichen Neuformulierungen in der Broschüre für das kommende Schuljahr mitzuwirken.
Das Verwaltungsgericht Trier hatte bei seinem Urteil Anfang September auch deshalb grundsätzlich eine Berufung zugelassen, weil eine gegenteilige Bewertung möglicherweise Auswirkungen auf den gesamten Abiturjahrgang 2013/2014 hätte.

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