"Verschleppter Bankrott, Betrug und Unterschlagung"

Wann es zu einer Verhandlung gegen den Ex-ctt-Chef Hans-Joachim Doerfert kommt, steht noch nicht fest. Ihm werden Insolvenzverschleppung, Betrug und Unterschlagung vorgeworfen. Der TV erläutert, welche Strafen dafür vorgesehen sind.

Trier. Sollte es im neuen "Fall Doerfert" zu einem Prozess kommen, muss der 65-Jährige dazu dieses Mal nicht erneut vor das Koblenzer Landgericht. Zwar hat die Koblenzer Staatsanwaltschaft - sie ist landesweit zuständig für Wirtschaftsstrafsachen - die fast zweijährigen Ermittlungen geleitet. "Wir mussten viele Akten sichten und komplexe Geschäftsvorgänge durchleuchten", erklärt Behördenchef Horst Hund. Verhandelt werden soll der Fall jedoch vor dem Wirtschaftsschöffengericht beim Trierer Amtsgericht. Der Termin dafür steht noch nicht fest.

Fall wird beim Amtsgericht verhandelt



Laut Hund droht den drei Angeklagten eine Höchststrafe von vier Jahren Haft. Vergehen, bei denen eine Strafe von zwei bis vier Jahren vorgesehen ist, werden vom Schöffengericht beim Amtsgericht verhandelt, bei höheren Strafen und Kapitaldelikten ist das Landgericht zuständig.

Das Strafmaß bei Insolvenzverschleppung ist in Paragraf 401 des Aktiengesetzes festgelegt. Darin heißt es: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Mitglied des Vorstands unterlässt, bei einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen." Laut Handelsregistereintrag betrug das Kapital der Aktiengesellschaft 630 000 Euro. Zunächst hatte sie ihren Sitz im saarländischen Dillingen, bevor sie nach Trier verlegt wurde.

"Faktischem Vorstand" droht höhere Strafe



Neben Doerfert als laut Staatsanwaltschaft "faktischem Vorstand" sind noch der tatsächliche Vorstand, ein aus Saarlouis stammender 51-Jähriger, sowie der 38-jährige Geschäftsführer der Firma angeklagt. Zusätzlich zur Insolvenzverschleppung werden Doerfert veruntreuende Unterschlagung und Betrug vorgeworfen. Laut Paragraf 246 Strafgesetzbuch droht für Unterschlagung ebenfalls eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Für Betrug (Paragraf 263 Strafgesetzbuch) beläuft sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Das Gericht muss im Fall einer Verurteilung eine Gesamtstrafe bilden. Sollte Doerfert verurteilt werden, dürfte ihm eine höhere Strafe drohen als den Mitangeklagten, die bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind. Der 65-jährige Jurist hat nach seiner Haftstrafe derzeit noch Bewährung.

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