Wenn das alte Zebra lahmt: Schlecht beleuchtete Fußgängerüberwege werden nicht mehr geduldet

Trier · Über die Sicherheit auf Zebrastreifen lässt sich diskutieren. Vor allem schlecht beleuchtete Überwege bergen Gefahren. Weil es die in Zukunft nicht mehr geben darf, kommen auf Städte und Land hohe Kosten zu.

 Unbeleuchtete Zebrastreifen müssen nachgerüstet werden. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Gefahr für Fußgänger wegfällt. TV-Foto: Friedemann Vetter

Unbeleuchtete Zebrastreifen müssen nachgerüstet werden. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Gefahr für Fußgänger wegfällt. TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: friedemann vetter (Ve._), Friedemann Vetter ("TV-Upload vetter"

Fußgängerin wird bei Unfall auf Zebrastreifen schwer verletzt … Fußgänger in Saarstraße angefahren … 19-Jähriger fährt zwei Kinder an. Das sind Überschriften von drei Polizeimeldungen aus den vergangenen Monaten. Alle diese Unfälle sind auf Zebrastreifen passiert. "Ein schlecht oder gar nicht beleuchteter Zebrastreifen gaukelt dem Fußgänger insbesondere bei Dunkelheit eine scheinbare Sicherheit vor", sagt Wolfgang van Bellen, der als Leiter des Tiefbauamtes Trier unter anderem für die 400 Fußgängerüberwege in der Stadt zuständig ist. "Wenn sich ein Fußgänger zu sehr darauf verlässt und die Straße überquert, ohne auf den Verkehr zu achten, kann es passieren, dass er von einem Autofahrer zu spät wahrgenommen wird."Strenge Richtlinie


Damit das weniger oft passiert, hat der Gesetzgeber schon vor 15 Jahren eine strenge Richtlinie für Fußgängerüberwege erlassen (R-FGÜ 2001), in der genau festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen ein neuer Überweg wie auszusehen hat, insbesondere mit Blick auf Beleuchtung und Beschilderung. Alte Anlagen hatten zunächst Bestandsschutz. Da dieser nun ausläuft, müssen alle alten Fußgängerüberwege überprüft und den Vorgaben der Richtlinien angepasst werden.

Die stark verschuldete Stadt Trier wird dadurch erneut finanziell heftig belastet. Denn wenn sie nur die Hälfte der 200 alten Zebrastreifen nachrüstet oder erneuert, könnten nach Schätzungen der Stadt Planungs- und Baukosten von weit mehr als zwei Millionen Euro anfallen.

Nach Auskunft der Stadt soll in den nächsten sechs Monaten die genaue Zahl der nicht mehr zeitgemäßen Überwege erfasst und dann in einer Verkehrsschau mit Experten des Tiefbau- und Straßenverkehrsamtes, der Polizei und des Landesbetriebs Mobilität (LBM) noch einmal unter die Lupe genommen werden. Van Bellen: "Danach werden eine Prioritätenliste und ein Finanzierungsplan für die Installation neuer Beleuchtungsanlagen erstellt."

In einer etwas besseren Situation als das Oberzentrum mit seinen vielen Straßen und Fußgängerüberwegen sind die kleineren Städte. Dort und in den Landkreisen obliegt die Kontrolle der meisten Zebrastreifen dem LBM, der das als Daueraufgabe begreift. Insgesamt 750 sind es in Rheinland-Pfalz.

So freut sich zum Beispiel der Morbacher Bürgermeister Andreas Hackethal darüber, dass seine Gemeinde für keinen Überweg in der Pflicht steht.

Die Stadt Bitburg ist für 19 Fußgängerüberwege verantwortlich. "Fünf davon bedürfen einer weitergehenden Überprüfung in Sachen Beleuchtung", sagt Pressesprecher Werner Krämer. Über Kosten will er noch nichts sagen. "Die jeweiligen Probleme sind sehr unterschiedlich, so dass ein Investitionsaufwand noch nicht abgeschätzt werden kann."
Gezielt überprüfen will die Verbandsgemeindeverwaltung Daun die 16 Überwege in der Stadt. Grundsätzlich seien diese aber in einer permanenten Überwachung, auch mit Blick auf die Beleuchtung. Keine Stellungnahme zum Thema Zebrastreifen macht die Stadt Gerolstein.

Der Verbandsgemeinde Schweich liegen nach eigener Aussage über die wenigen in ihrer Verantwortung stehenden Fußgängeranlagen noch keine Zahlen vor. Für die überwiegende Zahl auch in der Stadt Schweich sei allerdings der LBM zuständig, da sich diese an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen befänden.

Genau im Bilde ist dagegen die Stadt Konz, die fünf Fußgängerüberwege zu betreuen hat. "Die in der Trierer Straße und an der Karthäuser Straße wurden zu Zeiten angelegt, als die B 51 noch durch Karthaus verlief", sagt Pressesprecherin Birgit Pfaus-Ravida. Beide seien zwar ausreichend beleuchtet, würden aber dennoch "durch effektivere und sicherere Überquerungshilfen" ersetzt.

Die Stadt Wittlich will in diesem Jahr gemeinsam mit der Polizei bei einer Verkehrsschau alle Fußgängerüberwege überprüfen. Erst danach könne über konkrete Maßnahmen und Kosten informiert werden, erläutert Pressesprecher Jan Mußweiler.

Nicht nur dort, in Trier und Bitburg wird es bei diesen Verkehrsschauen auch darum gehen, ob auf den einen oder anderen Überweg verzichtet werden kann. Das geschieht auch, wenn eine Straße erneuert und neu markiert wurde.

In Trier hatte das Tiefbauamt zum Beispiel die Straße in der Nähe einer Schule saniert. Weil die zuvor vorhandenen Fußgängerüberwege nicht beleuchtet waren, durften diese nicht neu markiert werden. Bei vielen Eltern ist das nicht auf Begeisterung gestoßen.

Es gibt aber noch eine weitere Vorgabe für schnelles und konsequentes Handeln: Nach Unfällen mit Verletzten an einem Zebrastreifen wird dieser in der Regel kurzfristig von Straßenbauverwaltung, Polizei und Straßenverkehrsbehörde begutachtet. Das Ziel: Sicherheitsdefizite so schnell wie möglich abstellen.Extra

Die Richtlinie R-FGÜ 2001 legt unter anderem die Einsatzgrenzen für Zebrastreifen fest. Es sind mindestens 50 querende Fußgänger in der Spitzenstunde und gleichzeitig mindestens 200 Kraftfahrzeuge auf der Straße erforderlich. Mehr als 150 Fußgänger und gleichzeitig mehr als 300 Kraftfahrzeuge pro Stunde sind die Obergrenze. Bei abweichenden Voraussetzungen werden andere Querungshilfen - zum Beispiel eine Mittelinsel, eine Fahrbahnverengung zugunsten von Warteflächen für Fußgänger oder Fußgängerampel - empfohlen. Der Fußgängerüberweg muss zudem beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn auf dem Überweg und auf der Wartefläche am Straßenrand aus beiden Richtungen deutlich erkennbar sind. Auch die Markierung des Zebrastreifens muss bei Nacht gewährleistet sein. Für die Qualität der Ausleuchtung gelten bestimmte Din-Normen.

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