Wenn der Freund und Helfer plötzlich keiner mehr ist

Trier · Ein wegen Missbrauchsverdachts seit sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzender Dauner Polizist ist wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Trier verurteilte den Beamten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Jetzt wird der 57-Jährige seinen Job verlieren und die Heimat verlassen müssen.

Trier. Was mag es für den Angeklagten am Donnerstagmittag für ein Gefühl gewesen sein, als der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg die erlösenden Worte sagt: "Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt." Äußerlich ist dem Polizeioberkommissar nichts anzumerken. Nicht einmal ein kurzes Lächeln huscht über seine Lippen. Angesichts von sechs Monaten Untersuchungshaft wäre eine solche Gefühls regung nur allzu verständlich, auch wenn sie von einigen Prozessbeobachtern als Geste des Triumphs interpretiert werden könnte. Ein halbes Jahr Untersuchungshaft, das muss für einen ehemaligen Vorzeige-Polizisten, einen in -zig Vereinen engagierten Ehrenamtler und gläubigen Christen so etwas gewesen sein wie der Vorhof zur Hölle.
Ein "Bulle", der verdächtigt wird, ein "Kinderschänder" zu sein, steht in der Knasthierarchie an unterster Stelle, ist hinter Gittern so etwas wie Freiwild. Der Dauner Polizist wurde deshalb - mit einer Legende ausgestattet - für die Zeit der U-Haft in einem nordrhein-westfälischen Gefängnis untergebracht, wo ihn möglichst niemand kennt.
Sein Opfer kann sich nicht verstecken.
Das Mädchen aus der Nachbarschaft leidet bis heute unter den psychischen Folgen der Zudringlichkeiten des Angeklagten, der nicht der Freund und Helfer war, als der sich der Dauner Verkehrserzieher in Uniform gerne ausgab. Heute sind es Schmährufe oder verletzende Bemerkungen von Mitschülern auf dem Schulhof, die die Zwölfjährige immer mal wieder ertragen muss.
"Für Opfer wird kein roter Teppich ausgerollt", sagt Rechtsanwältin Ruth Streit, die im Prozess die Interessen des Mädchens vertritt. Ein Mädchen, das von einigen dafür verantwortlich gemacht werde, "dass ein angesehener Mann jetzt im Gefängnis sitzt", echauffiert sich die Anwältin in ihrem Plädoyer.
Eine Anmerkung, die später auch der Verteidiger des Angeklagten ("Dem Opfer darf kein weiteres Leid zugefügt werden") und der Vorsitzende Richter aufgreifen. "Wer sagt, für so ein bisschen sitzt jemand in U-Haft, der hat nichts kapiert", sagt Albrecht Keimburg. Für das Kind seien die Zudringlichkeiten des 46 Jahre älteren Mannes eine Katastrophe gewesen. "Er hat das Mädchen zum Objekt degradiert", sagt Opferanwältin Streit. "Sie war Partnerersatz, und er hatte sexuelles Interesse an ihr", sagt Staatsanwalt Stephane Parent. Gutachterin Sylvia Leupold bescheinigt dem Angeklagten, dass sein Rückfallrisiko gering sei, wenn er eine Therapie mache, sich von minderjährigen Mädchen fernhalte und darüber hinaus an einen anderen Ort ziehe. Punkte, die der Vorsitzende Richter später in seiner Urteilsbegründung zur Auflage macht. "Und wir werden genau beobachten, dass Sie sich daran halten", redet Al brecht Keimburg dem Angeklagten ins Gewissen.
Der ehemalige Vorzeige-Polizist wird wohl nicht mehr nach Hause zurückkehren können. Seine Frau hat eine knapp zehn Kilometer entfernt gelegene Wohnung angemietet; es sei aber geplant, ganz fortzuziehen, erzählt ein Bekannter der Familie. Der Angeklagte, der seit 39 Jahren bei der Polizei ist, wird seinen Beamtenstatus verlieren und arbeitslos werden. Statt einer auskömmlichen Pension wird er in einigen Jahren nach Angaben seines Verteidigers Andreas Ammer nur die Mindestrente von rund 1000 Euro monatlich bekommen.
Im Prozess hat er sich unter Tränen für seine Tat entschuldigt - beim Opfer, dessen Familie und zuletzt auch seinen Angehörigen. Es gibt in diesem Fall ganz viele Verlierer.Extra

Schärferes Gesetz: Der Bundestag hat gestern eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Danach sollen Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch und unerlaubten Nacktaufnahmen geschützt werden. So macht sich künftig strafbar, wer Kinder nackt fotografiert oder filmt, etwa um die Bilder zu verkaufen oder zu tauschen. Außerdem sollen verdeckte Annäherungsversuche Erwachsener an Kinder über das Internet umfassender geahndet werden. Nach Angaben des Trierer Richters Albrecht Keimburg hätte sich die Gesetzesverschärfung auch auf das Verfahren gegen den Eifeler Polizisten ausgewirkt. Allerdings ist das Gesetz ja noch nicht in Kraft. sey

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