Wie die EU-Kommission die Kundenrechte beim Onlineshopping stärken will

Brüssel · EU-Kommissar Günther Oettinger will Handelsschranken im digitalen Binnenmarkt der EU aufheben. Viele Kunden ärgern sich darüber, dass ihnen Online-Händler im EU-Ausland immer wieder den Zugang zu Artikeln verwehren oder Anfragen automatisch zu teureren Vertriebspartnern umleiten. Diese gängige Praxis will Oettinger verbieten.

Außerdem sollen künftig im Netz innerhalb des EU-Binnenmarktes auch die Nutzungsrechte für Musiktitel, Videos, ebooks und Videospiele zu den gleichen Preisen vertrieben werden müssen. Da die großen Musik- und Filmunternehmen im großen Stil dagegen in Brüssel lobbyieren und erklären, damit wäre ihr Geschäftsmodell in Gefahr, soll diese Regelung aber erst 2020 in Kraft treten. Für software sollen die Bestimmungen ab 1.7.2018 gelten. Diese Maßnahmen sieht eine Verordnung vor, die unserer Zeitung vorliegt und Oettinger am Mittwoch in Brüssel vorstellen will.

Das Parlament und die Mitgliedsländer müssen noch zustimmen, dann kann die Verordnung in Kraft treten und würde bis auf die genannten Ausnahmen sofort gelten. Der Binnenmarkt-Experte im Europaparlament, Andreas Schwab (CDU), begrüßt die Pläne: "Der Vorschlag der Kommission ist richtig." Der digitale Binnenmarkt müsse genauso offen werden wie der Binnenmarkt für Güter. Schwab weist allerdings auch darauf hin, dass nicht alle Ursachen für unterschiedliche Preise im Netz damit beseitigt würden: "Bestimmte Kosten wie etwa Löhne werden auf absehbare Zeit unterschiedlich sein, etwa zwischen Finnland und Rumänien." Der Branchenverband Bitkom übt Kritik. "Wir halten den Vorschlag für einen Schnellschuss", heißt es in Berlin. Die Maßnahmen gingen an den eigentlichen Problemen vorbei. Die Ursache für die Handelshemmnisse auf dem digitalen Markt seien vor allem in den großen Unterschieden beim Urheberrecht, bei der Produkthaftung und dem Vertragsrecht zu sehen. Hier müsse der Gesetzgeber ansetzen, anstatt Verbote zu erlassen.

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