Wo in Rheinland-Pfalz gepafft werden darf und wo nicht

Ausnahmen bestätigen die Regel: In Rheinland-Pfalz gilt kein totales Rauchverbot wie in anderen Bundesländern. Nachfolgend eine Übersicht, was im seit fünf Jahren geltenden Nichtraucherschutzgesetz festgeschrieben ist.


Wo gilt das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz?
Das Gesetz regelt den Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, (Hoch-)Schulen, Kindertagesstätten, Heimen, Gaststätten, Diskotheken, Sportstätten, Kinos und anderen Einrichtungen.

Was sind öffentliche Gebäude im Sinne des Gesetzes?
Alle Behörden, Gerichte und sonstigen Einrichtungen, die in Trägerschaft des Landes, der Kommunen oder privater Dritter stehen, soweit sie zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Dazu gehören auch der Landtag, Landes- und Kommunalverwaltungen, Eigenbetriebe, kommunale Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser.

Darf auf dem Gelände von Schulen oder Kindertagesstätten geraucht werden?
Nein, dort und auf den zu den Einrichtungen gehörenden Freiflächen besteht Rauchverbot. Es gilt gleichermaßen für Schüler, Personal und Besucher. Bei Schulen erstreckt sich das Rauchverbot auch auf alle schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Projektwochen und Nachmittagsbetreuung.

In welchen Sporteinrichtungen ist das Rauchen verboten?
Das Rauchverbot gilt in allen Sporthallen, Hallenbädern, Fitnessstudios und sonstigen Räumen, in denen Sport ausgeübt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Sportstätte in öffentlicher Trägerschaft steht oder privat betrieben wird.

Wo gilt das Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie?
Gaststätten im Sinne des Gesetzes sind alle auf Dauer oder vorübergehend gewerblich betriebenen Schank- und Speisewirtschaften einschließlich der Straußwirtschaften, Diskotheken, (Steh-)Cafés, Kantinen, Vereinslokale, Clubs, Imbisse, Bars, Wasserpfeifenlokale.

Gilt das auch für Hotels?
Bei Beherbergungsbetrieben beziehen sich die Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes lediglich auf den Gaststättenbereich. Dazu gehören auch öffentlich zugängliche Hotelbereiche (Lobby), in denen Speisen oder Getränke angeboten werden.

Wo darf in Gaststätten noch geraucht werden?
In Gaststätten mit mehreren Gasträumen ist das Rauchen nur in gekennzeichneten abgetrennten Nebenräumen erlaubt. In Einraum-Gaststätten kann das Rauchen dann erlaubt werden, wenn der Gastraum über eine Grundfläche von weniger als 75 Quadratmeter verfügt und keine oder nur einfach zubereitete Speisen angeboten werden.

Gelten Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten bei geschlossenen Gesellschaften?
Das Rauchen kann dort erlaubt werden, wenn ausschließlich private geschlossene Gesellschaften (Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis) stattfinden. Bei Veranstaltungen von Vereinen gilt das nicht.

Sind Raucherräume in Diskotheken zulässig?
In Räumen mit Tanzflächen ist das Rauchen ausnahmslos verboten. Die Einrichtung eines Raucher-Nebenraums ist jedoch möglich, soweit sich in diesem Raum keine Tanzfläche befindet.

Darf in der Kantine meines Betriebes geraucht werden?
Das Gesetz umfasst auch den Betrieb von Kantinen. Hier ist das Rauchen nur in abgetrennten Nebenräumen zulässig.fcg

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