Bitburg Airport: Land prüft Entzug der Fluggenehmigung

Bitburg · Inzwischen lautet das politische Ziel für den Flugplatz Bitburg: Gewerbe und Energiepark. Doch sieht das geltende Recht dort immer noch einen Flughafen vor. Auf Antrag des Vereins Bürger gegen Nachtflug prüft das Land nun, ob es die Fluggenehmigung zurücknehmen kann.

 Für welche Nutzung sich die Tore am Flugplatz Bitburg einmal öffnen werden bleibt unklar. TV-Foto: Klaus Kimmling

Für welche Nutzung sich die Tore am Flugplatz Bitburg einmal öffnen werden bleibt unklar. TV-Foto: Klaus Kimmling

Am Flugplatz Bitburg hat das große Taktieren begonnen. Während der luxemburgische Projektentwickler Frank Lamparski weiter an seinem Plan festhält, das Gelände in einen internationalen Flughafen zu verwandeln, scheinen Land, Bund und Kommunen sich zurückgezogen zu haben, um die Situation zu analysieren und eine Taktik zu entwickeln. Und dabei dürften sie auf Juristen angewiesen sein. Denn die Lage ist vertrackt. Der Bund und die betroffenen Kommunen haben sich von dem lang verfolgten Ziel verabschiedet, den Flugplatz in einen Flughafen zu verwandeln. Sie wollen nun einen Gewerbe- und Energiepark. Das Land hatte ohnehin kein Interesse an einem weiteren Airport. Und die Initiative Bürger gegen Nachtflug schon gar nicht. Doch solange Frank Lamparski Anteilseigner der Flugplatz GmbH ist, solange die GmbH einen gültigen Vertrag über die Nutzung des Flugplatzgeländes mit dem Bund hat und solange es eine Fluggenehmigung gibt, können keine Alternativplanungen umgesetzt werden.

Die Bürgerinitiative hat daher nun beim Landesbetrieb Mobilität beantragt, die luftrechtlichen Genehmigungen zu widerrufen, da aus ihrer Sicht "wesentliche Voraussetzungen entfallen sind". Denn die Ziele der fliegerischen Nutzung seien trotz langjähriger Bemühungen aus Wirtschaft und Politik nicht erreicht worden.
Rücknahme generell möglich


Der Landesbetrieb gibt sich auf TV-Anfrage sehr zurückhaltend. Die Angelegenheit werde derzeit geprüft. Grundsätzlich könne eine Behörde, die einen Verwaltungsakt erlassen hat, diesen auch zurücknehmen. Im Falle einer Betriebsgenehmigung dann, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich und nicht nur vorübergehend entfallen seien. Genauer will der Landesbetrieb nicht werden.

Der Verein argumentiert, es sei nicht gelungen, eine nennenswerte Zahl von Firmen zu gewinnen. Die Zahl der gewerblichen Arbeitsplätze sei einstellig. "Durch die fliegerische Nutzung wurden sogar Arbeitsplätze vernichtet, als der langjährige Betrieb der Kartbahn gekündigt wurde", schreibt die Initiative. Weder Findel noch Luxair oder Cargolux seien an einer Zusammenarbeit interessiert. Und die bestehende Sichtfluggenehmigung bis 14 Tonnen Abfluggewicht werde fast ausschließlich von Hobbypiloten genutzt. "Hobbyflugbetrieb war nie Ziel der Umwandlung eines militärischen in einen zivilen Flugplatz. Er hatte auch nie eine eigenständige Rechtfertigung, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Sichtfluggenehmigung in Bitburg festgestellt hat, sondern nur als Teilabschnitt auf dem Weg zu einem leistungsfähigen Verkehrslandeplatz mit Instrumentenflugverkehr", heißt es in dem Schreiben. Da das Gesamtvorhaben nicht realisierbar sei, muss nach Auffassung des Vereins auch der erste Teilschritt rückgängig gemacht und die Betriebsgenehmigung für den Verkehrslandeplatz widerrufen werden. Günter Krahé, dem Geschäftsführer der GmbH, war dieser Antrag nicht bekannt. Er will sich daher auch nicht äußern.

Der Bund hält sich ebenso bedeckt wie das Land. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die der Flugplatz GmbH das Gelände zur Nutzung überlassen hat, strebt eine einvernehmliche Auflösung des Nutzungsvertrags an und wartet noch auf Antwort von der GmbH. Welche Schritte sie in dem wahrscheinlichen Fall einleiten will, dass die GmbH diese Lösung ablehnt, ist nicht zu erfahren. Nur: Dass derzeit über solche Schritte intensiv nachgedacht wird, ist klar.

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