Rock-am-Ring versus Grüne Hölle: 15.000 Tickets für Mendig verkauft - Marek Lieberberg widerspricht Vorwürfen

Mendig · Im Kampf der rheinland-pfälzischen Rockfestivals wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der Konzertveranstalter Deag hat eine Rechtseinschätzung anfertigen lassen, das massive Schwächen des Standorts Mendig ausmacht. Derweil wurden für Rock am Ring bereits 15.000 Tickets verkauft.


Bereits 24 Stunden nach Beginn des Vorverkaufs für Rock am Ring auf dem Flugplatz Mendig sind schon mehr als 15.000 Tickets verkauft.

In dem Papier des Veranstalters Deag wird beklagt, dass Lieberbergs Konzertagentur weder über eine erforderliche Baugenehmigung noch über eine nötige wasserschutzrechtliche Genehmigung verfügt. Die Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte schreibt in ihrer "rechtlichen Stellungnahme": "Die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigungen liegen nicht vor." Damit erklären sie Organisation und Ablauf des Festivals derzeit für undurchführbar.Klage gegen Titelnutzung


Ein hauseigenes und inhaltlich fragwürdiges Rechtsgutachten führe Öffentlichkeit, Medien und Musikindustrie in die Irre, heißt es nun von Seiten Lieberbergs. "Verlorener Boden und mangelnde Glaubwürdigkeit können dadurch nicht wettgemacht werden", sagt der Rock-am-Ring-Veteran. "Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang in der deutschen Konzertgeschichte, dass man eigene Rechtsanwälte ins Rennen schickt, die Mutmaßungen über die Zulässigkeit von Projekten eines Konkurrenten anstellen."

Statt Aussagen über die eigene Qualität und Fakten produziere man Propagandamaterial zu Veranstaltungen, mit denen man gar nichts zu tun hat. "Die Giftpfeile zielen ins Leere, die rechtliche Stellungnahme entpuppt sich als plumpe Ablenkung."

Die Verbandsgemeinde Mendig sowie alle anderen zuständigen Behörden und Fachstellen hätten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass weder eine bauaufsichtliche noch eine ordnungsbehördliche Genehmigung für die Durchführung von Rock am Ring auf dem Flugplatz Mendig erforderlich sei. Alle weiteren Fragen werden im Auflagenbescheid geregelt, so wie dies bei allen vergleichbaren Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz der Fall sei Die private Rechtseinschätzung eines unbeteiligten Dritten sei daher ebenso unangebracht wie falsch, so Lieberberg.

Alle relevanten Fragen des Wasser-, Immissions- und Naturschutzes werden seit Wochen seriös abgearbeitet. Bei Rock am Ring werde auf dem Gelände des Flugplatzes Mendig nicht geparkt, sondern nur gecampt. Generatoren oder Kraftfahrzeuge seien nicht zugelassen. Sämtliche sanitären Einrichtungen werden professionell entsorgt, sodass Beeinträchtigungen durch Versickerungen und Abwässer ausgeschlossen seien.

Rock am Ring in Mendig

Unserer Zeitung liegt das 25-seitige Papier vor. Auf dem ehemaligen Heeresflughafen will Konzertveranstalter Marek Lieberberg als direkter Konkurrent der Deag vom 5. bis 7. Juni 2015 Rock am Ring steigen lassen.
Topact sind unter anderem die Punkrocker der Toten Hosen. Bereits eine Woche früher (29. bis 31. Mai) veranstaltet die Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (Deag) ihr Grüne-Hölle-Festival am Nürburgring. Beide Konzertveranstalter liefern sich einen erbitterten Kampf um Bands und Publikum. Ein weiterer Schauplatz des Konflikts ist eine Klage der Insolvenzverwalter am Ring im Hauptsacheverfahren. Sie wollen erreichen, dass Lieberberg den Titel Rock am Ring nicht ohne ihre Zustimmung nutzen darf.30 Kilometer Entfernung


Unter Festivalbesuchern wird dieser Tage die Frage heiß diskutiert: Mendig oder Nürburgring? Beide Festivalstandorte sind 30 Kilometer voneinander entfernt, Luftlinie sogar nur 23 Kilometer. Geld für zwei kurz aufeinander folgende große Musikspektakel haben die wenigsten. Die Veranstalter ringen folglich um jeden Gast.
Mit der Rechtseinschätzung versucht die Deag, Lieberberg einen Schlag zu versetzen. Sie formuliert schwere Bedenken gegen den Festivalstandort Mendig. Das Flughafengelände liegt in der Wasserschutzzone III A. Laut Kanzlei Härting muss davon ausgegangen werden, dass Großveranstaltungen wie Rock am Ring dort "grundsätzlich verboten sind", heißt es auf Seite 13. Von Großveranstaltungen gehe eine wasserrechtliche Gefahr aus, schreiben die Juristen. Eine Seite weiter wird notiert: Angesichts von Erfahrungswerten und der Größe des Festivals "ist mit erheblichen Beeinträchtigungen durch die Versickerung von Fäkalien und Abwässern zu rechnen, was bereits explizit verboten ist, sowie mit der Einbringung von Kraftstoffen aus Generatoren oder Kraftfahrzeugen und von aus dem Müll ausgewaschenen Schadstoffen."

Die Verfasser des Papiers rechnen mit einer Auf- und Abbauzeit von zwölf Tagen, mit 40 000 Autos und Wohnmobilen, 50 000 Zelten, 1000 Toilettenkabinen, 7500 Kubikmetern hochkonzentriertem und mit Fäkalien belastetem Abwasser sowie 450 Tonnen gemischtem Abfall. Die Schlussfolgerung des Papiers: Rock am Ring muss durch die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord genehmigt werden und ist in den Wasserschutzzonen als "verbotene Nutzung anzusehen". Und weiter: "Da die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nicht vorliegen, ist das Vorhaben wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig." Mit Blick auf das Baurecht widerspricht die Kanzlei Härting der Verbandsgemeinde Mendig.Änderung der Nutzung?


Die Nutzung des Flughafengeländes als Festival sei nicht genehmigungsfrei. Die Verwendung des Sondergebietes KFZ-Teststrecke für eine Musikveranstaltung samt Campingplatz stelle "eine tatsächliche Änderung der bisherigen Nutzung dar". Auf Seite 19 heißt es: "Das geplante Festival darf daher nicht ohne Baugenehmigungsverfahren auf dem Flughafen durchgeführt werden." Ein solches Plazet müsste die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz geben. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans unmaßgeblich ist, "da er in verfahrensfehlerhafter Weise im Vereinfachten Verfahren aufgestellt worden ist".
Das Urteil der Juristen zu besagtem Entwurf fällt unmissverständlich aus: "Durch die Beschneidung der Beteiligungsrechte und den Verzicht auf eine an die Besonderheiten des Festivals angepasste Umweltprüfung ist der Entwurf unheilbar mangelhaft."

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