Zwangsfusionen ja - aber nicht um jeden Preis

Koblenz/Mainz · Die umstrittene Kommunal- und Verwaltungsreform ist in ihren Grundsätzen verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz am Montag entschieden. Zugleich kippten die höchsten Richter eine vom Land verordnete Zwangsfusion zweier Verbandsgemeinden.

 Klare Meinung: Ein Demonstrant spricht sich Anfang Oktober 2013 in Mainz gegen die Zwangsfusion der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf mit Traben-Trarbach aus. Seit Juli 2014 ist der Zusammenschluss vollzogen – über eine Klage, die dagegen läuft, ist noch nicht entschieden. TV-Foto: Frank Giarra

Klare Meinung: Ein Demonstrant spricht sich Anfang Oktober 2013 in Mainz gegen die Zwangsfusion der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf mit Traben-Trarbach aus. Seit Juli 2014 ist der Zusammenschluss vollzogen – über eine Klage, die dagegen läuft, ist noch nicht entschieden. TV-Foto: Frank Giarra

Foto: (g_pol3 )

Koblenz/Mainz. Jubel bei der pfälzischen Verbandsgemeinde Maikammer, lange Gesichter bei Innenminister Roger Lewentz und Staatssekretär Günter Kern (beide SPD): Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass die 2014 per Gesetz erfolgte Zwangsfusion von Maikammer mit Edenkoben verfassungswidrig ist. Dieser Zusammenschluss ist einer von 20 bisher gesetzlich geregelten Fusionen, von denen 44 Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden betroffen sind.
Zwar hat Maikammer nur 8000 Einwohner und liegt damit unterhalb der definierten Grenze von 12 000 Einwohnern. Doch die Verbandsgemeinde ist laut VGH wirtschaftlich so leistungsfähig, dass ihre Abschaffung nicht dem Gemeinwohl dient und damit die kommunale Selbstverwaltungsgarantie verletzt ist. Die Fusion muss nun rückabgewickelt werden, das Land - sprich der Steuerzahler - trägt die Kosten.
Obgleich die Richter ausdrücklich festgestellt haben, dass es sich hier um eine Ausnahme und einen Einzelfall handele, der keinen Rückschluss auf die weiteren acht anhängigen Verfahren zulasse, kann sich die Verbandsgemeinde Irrel Hoffnungen machen. Eventuell ist ihre vom Land verordnete Zwangsfusion mit der VG Neuerburg zur neuen VG Südeifel ebenfalls verfassungswidrig. Die Verfassungsrichter entscheiden hierüber Ende Juni.
Grundsätzlich verfolgt die Landesregierung mit der Kommunalreform nach Ansicht des VGH "ein verfassungsrechtlich legitimes, am öffentlichen Wohl orientiertes Ziel". Gebietsreformen unter Zugrundelegung von Mindesteinwohnerzahlen für Verbandsgemeinden seien "zur Erreichung des Reformziels nicht offensichtlich ungeeignet". Es sei auch nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Reform zunächst auf Verbandsgemeinden unter weitgehender Beibehaltung der Kreisgrenzen beschränkt habe. Die Verfassung stehe einem stufenweisen Vorgehen nicht entgegen.Leistungsfähigkeit als Kriterium


Die Verfassungsrichter zeigen der Landesregierung allerdings am Fall Maikammer eine Grenze auf. Die Grenze sei überschritten, "wenn sich die beabsichtigte Gebietsreform als ungeeignet erweist, die Ziele des Gesetzgebers in absehbarer Zeit zu fördern". Will heißen: Zwangsfusionen von zu kleinen Verbandsgemeinden sind in Ordnung - aber nicht um jeden Preis. Sondern nur dann, wenn sich dadurch die Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft der Kommunen verbessern.
Aloysius Söhngen, Prümer VG-Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes, kommentiert, das Urteil sei "ein wichtiges Signal für die Verbandsgemeinden, Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz". Das Gericht fordere das Land auf, sich an die selbst gewählten Grundsätze zu halten. Bei Gebietsänderungen müsse im Einzelfall nachgewiesen werden, dass dies zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit führe.
Innenminister Roger Lewentz wertet ebenso wie die SPD das Urteil als "klare Bestätigung der Kommunalreform". Zugleich räumt er ein, die Entscheidung im Fall Maikammer sei für die Landesregierung "wenig erfreulich". Sie müsse jedoch akzeptiert werden. Das Land werde die Reform "unter Würdigung der heutigen Entscheidung konsequent fortführen", sagt Lewentz.
CDU-Oppositionsführerin Julia Klöckner beurteilt die Lage anders. "Diese ‚Rote Karte\' für die rot-grüne Kommunalreform kam mit Ansage. Ein Weiter-so geht jetzt nicht mehr", sagt Klöckner. In der Urteilsbegründung hätten die Richter der Landesregierung "massive Fehler vorgeworfen", ergänzt die kommunalpolitische CDU-Sprecherin Anke Beilstein.
Die Grünen kommentieren, das Urteil sei eine "höchstrichterliche Bestätigung für die Kommunalreform". Das sei eine "wichtige Nachricht für das kleinteiligste Bundesland Deutschlands", sagt Pia Schellhammer.

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