Die Wahlaussagen zur Steuerpolitik

Berlin · Die Steuerpolitik ist eines der zentralen Wahlkampfthemen. Während SPD und Grüne mit dem Argument der sozialen Gerechtigkeit insbesondere größere Einkommen stärker besteuern wollen, halten Union und FDP höhere Steuern für überflüssig.

EINKOMMENSTEUER:

SO SIEHT ES DERZEIT AUS: Wer unter dem Grundfreibetrag von 8130 Euro im Jahr liegt, zahlt keine Steuern. Für jeden darüber verdienten Euro ist ein eigener Steuersatz fällig. Er fängt mit 14 Prozent an bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 8131 Euro. Von 52 882 Euro (Ledige) an sind es 42 Prozent. Über 250 000 Euro (Ledige) ist eine „Reichensteuer“ von 45 Prozent fällig - plus Soli-Zuschlag.

CDU/CSU: Steuererhöhungen sind für die Union tabu. Schleichende Mehrbelastungen durch Steuertarif und Preissteigerung („kalte Progression“) sollen verhindert werden.

FDP: Einbußen durch die „kalte Progression“ sollen verhindert, der Solidaritätszuschlag schrittweise abgeschafft und das Steuersystem idealerweise zu einem Stufentarif umgebaut werden.

SPD: Der Spitzensatz soll auf 49 Prozent angehoben werden für zu versteuernde Jahreseinkommen ab 100 000 Euro (Ehepaare: 200 000). Ab 64 000 Euro Einkommen soll er sukzessive steigen.

GRÜNE: Der Spitzensteuersatz soll bei 60 000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 45 Prozent linear verlängert werden, um dann bei 80 000 Euro bei 49 Prozent zu liegen. Zugleich soll der Grundfreibetrag auf mindestens 8700 Euro angehoben werden.

LINKE: Der Grundfreibetrag wird auf 9300 Euro erhöht. Der Spitzensteuersatz soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 65 000 Euro wieder auf 53 Prozent erhöht werden.

EHEGATTENSPLITTING:

SO SIEHT ES DERZEIT AUS: Durch das Splitting wird die Steuerbelastung von Eheleuten gesenkt. Die Vorschrift gewährleistet, dass die Einkünfte bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt werden.

CDU/CSU: Die Union bekennt sich zum Ehegattensplitting, das um eine Art „Familiensplitting“ ergänzt wird. Das Kindergeld soll angehoben werden, ebenso der Kinderfreibetrag schrittweise auf Erwachsenen-Niveau.

FDP: Am Ehegattensplitting wird festgehalten. Freibeträge der Kinder sollen schrittweise so hoch sein wie für Erwachsene.

SPD: Für bestehende Ehen („Altfälle“) soll sich nichts ändern. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V für Paare mit größerem Gehaltsunterschied soll das optionale „Faktorverfahren“ zur Norm werden. Damit soll ein gerechterer monatlicher Lohnsteuerabzug gewährleistet werden.

GRÜNE: Das Ehegattensplitting soll allmählich abgeschmolzen und durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag ersetzt werden.

LINKE: Das Ehegattensplitting soll abgeschafft und dafür eine individuelle Besteuerung eingeführt werden.

VERMÖGENSTEUER/VERMÖGENSABGABE:

SO SIEHT ES DERZEIT AUS: Die Vermögensteuer wurde Ende 1996 in Deutschland ausgesetzt. Sie ist sehr streitanfällig. So ist es schwierig, sauber Betriebs- von Privatvermögen zu trennen. Zuletzt spülte sie etwa 4,6 Milliarden Euro in die Staatskassen.

CDU/CSU: Die CDU lehnt eine Vermögensteuer ab.

FDP: Auch die Liberalen sind gegen eine Vermögensteuer.

SPD: Geplant ist eine Vermögensteuer auf „angemessenem Niveau“, um mehr Bildungsinvestitionen zu ermöglichen. Berücksichtigt werden soll die Lage von Mittelstand, Personengesellschaften und Familienunternehmen. Freibeträge für Privatpersonen sollen sichern, dass das normale Einfamilienhaus nicht betroffen ist.

GRÜNE: Zeitlich befristet soll eine Vermögensabgabe zur Tilgung von Schulden erhoben werden. Ziel bleibt mittelfristig die Wiederbelebung einer Vermögensteuer, deren Aufkommen allein den Ländern zusteht. Sie soll nach Auslaufen der Abgabe erhoben werden.

LINKE: Gefordert ist eine „Millionärssteuer“. Jeder Euro, der - nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge - über einer Million Einkommen liegt, soll mit 75 Prozent besteuert werden.

ERBSCHAFTSTEUER:

SO SIEHT ES DERZEIT AUS: Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer - zuletzt etwa 4,3 Milliarden Euro - fließen in die Länderkassen. Hier gibt es ebenfalls Abgrenzungsprobleme. Der Bundesfinanzhof hält das Reformgesetz von 2009 für verfassungswidrig und hat es Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Er stößt sich vor allem an der ungleichen Besteuerung von Privat- und Betriebsvermögen.

CDU/CSU: Die CDU ist gegen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer.

FDP: Angestrebt wird eine aufkommensneutrale Reform. Es soll eine einheitliche Bemessungsgrundlage nach dem Verkehrswert geben, verbunden mit „moderaten Steuersätzen“ und „angemessenen Freibeträgen“. Bei jeder Unternehmensnachfolge müsse die Erbschaftsteuer aus den Erträgen erwirtschaftet werden.

SPD: Die von der großen Koalition 2009 eingeführten und von Schwarz-Gelb 2010 ergänzten Begünstigungen für Firmenerben sollen wieder zurückgenommen werden.

GRÜNE: Das Aufkommen soll auf 8,6 Milliarden Euro verdoppelt werden. Das „Wirrwarr der bisherigen Regelungen“ soll beendet und die Bevorzugung von Erbschaften und Schenkungen gegenüber anderen Einkünften eingeschränkt werden. Freibeträge sollen auf „ein vernünftiges Maß“ festgesetzt werden.

LINKE: Steuersätze und Steuerbefreiungen werden reformiert. Angestrebt werden jährlich 7 Milliarden Euro Einnahmen. „Normales selbstgenutztes Wohneigentum und sonstige kleinere Immobilien“ bleiben verschont. Begünstigungen von Firmenerben werden abgeschafft, sofern sie nicht zur Sicherung von Arbeitsplätzen nötig sind.

ABGELTUNGSSTEUER:

SO SIEHT ES DERZEIT AUS: Seit 2009 werden von Kapitalerträgen pauschal 25 Prozent kassiert. Die Steuer wird von den Banken einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Davor wurden für Kapitalerträge bis zu 42 Prozent (bei Top-Verdienern 45 Prozent) Einkommensteuer fällig - je nach persönlichem Steuersatz. Bei internationalem automatischem Informationsaustausch ist eine Abgeltungssteuer hinfällig.

CDU/CSU: Vor einem Jahr lehnten Union und FDP im Bundestag eine Abschaffung oder Erhöhung der Abgeltungssteuer ab.

FDP: Die Abgeltungssteuer hat sich aus FDP-Sicht bewährt.

SPD: In einem ersten Schritt soll die Abgeltungssteuer von 25 auf 32 Prozent steigen. Sollte das Aufkommen geringer ausfallen als die voraussichtlichen Einnahmen bei einer Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, soll die Abgeltungssteuer innerhalb von drei Jahren abgeschafft werden.

GRÜNE: Die Abgeltungssteuer soll wegfallen. Kapitalerträge würden wieder mit dem individuellen Steuersatz belastet.

LINKE: Die Abgeltungssteuer soll abgeschafft werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen nach dem Willen der Linkspartei wieder gemäß dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert werden.Mehr zum Thema

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