Trier: Kurzer erster Prozesstag im Funkaffären-Prozess

Trier · Nach einer halben Stunde war am Montagmorgen der erste Prozesstag im Berufungsververfahren gegen den ehemaligen Leiter der Rotkreuz-Wache Saarburg bereits wieder beendet. Der Angeklagte äußert sich vorerst nicht zu den Vorwürfen; der Prozess wird in zweieinhalb Wochen fortgesetzt.

 Ein Hubschrauber der Luxembourg Air Rescue nach der Probelandung auf dem neuen Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Mutterhauses. TV-Archiv-Foto: Friedemann Vetter

Ein Hubschrauber der Luxembourg Air Rescue nach der Probelandung auf dem neuen Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Mutterhauses. TV-Archiv-Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter

(sey) Die juristische Auseinandersetzung um gestörte Rettungsfunk-Frequenzen geht in die nächste Runde. Der ehemalige Leiter der Rotkreuz-Wache Saarburg muss sich seit heute erneut vor Gericht verantworten. In erster Instanz war der Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Wird auch die Neuauflage vor der Zweiten Kleinen Strafkammer des Trierer Landgerichts wieder so eine ellenlange Angelegenheit? Über vier Monate und 13 Verhandlungstage zog sich vor zwei Jahren der Prozess gegen den ehemaligen Saarburger Rettungswachenleiter hin. Am Ende wurde der heute 50-jährige Familienvater verurteilt – wegen mehrfacher (versuchter) Körperverletzung.

Das Trierer Amtsgericht sah es seinerzeit als erwiesen an, dass der Rettungsassistent den Rettungsfunk im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet monatelang gestört hatte. Das angebliche Motiv: persönliche Rachegelüste gegenüber der luxemburgischen Air Rescue, die den Angeklagten einst gefeuert habe.

Durch die Stör-Manöver erreichte der luxemburgische Rettungshubschrauber mit dem Notarzt an Bord mehrfach Minuten später den Einsatzort auf deutscher Seite. Konsequenz: Die Patienten mussten länger auf ärztliche Betreuung warten.

In vier der fünf angeklagten Fälle blieb dies ohne Folgen für die Patienten (daher versuchte gefährliche Körperverletzung); lediglich bei einem Einsatz musste der Patient länger leiden, weil er die schmerzstillende Spritze des Arztes später bekam (deshalb vollendete Körperverletzung). Das Urteil des Vorsitzenden Richters damals: zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung.

Zweieinhalb Jahre ohne Bewährung hatte Staatsanwalt Eric Samel gefordert; Freispruch die Verteidigerin des Angeklagten. Beide Seiten gingen damals in Beru fung, daher jetzt die Neuauflage vor dem Landgericht.

Einiges spricht dafür, dass auch die Neuauflage des Prozesses wieder eine langwierige Angelegenheit wird: Der Vorsitzende Richter Peter Egnolff hat vorsorglich bereits 14 Verhandlungstage bis Ende November terminiert.

Es ist schon der zweite Anlauf: Im März war die juristische Neuauflage am zweiten Prozesstag geplatzt – wegen Erkrankung des Vorsitzenden. Der Angeklagte blieb zuvor bei seiner Linie: Er habe nichts mit den Funkstörungen zu tun. Das sagte der 50-Jährige auch bei der heutigen Neuauflage noch einmal. Zu den weiteren Vorwürfen will er sich nach Angaben seiner Verteidigerin Ruth Streit erst im Laufe des Verfahrens äußern. Der Prozess wird am Donnerstag, 26. August, fortgesetzt.

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