52 Autos zerstört: Hammer-Vandale bleibt in der Psychiatrie

Trier · Der 43-Jährige, der auf dem Gelände von drei Trierer Autohäusern 52 Wagen mit einem Hammer zerstört hat, wird vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung bleiben. Er leidet laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft an Wahnvorstellungen.

 -+- WG: Audi__------------------------------------------- Von: Junk Constanze Gesendet: Freitag, 2. Januar 2009 14:26:28 An: Junk Constanze Betreff: Audi Diese Nachricht wurde automatisch von einer Regel weitergeleitet. Beste Grüße Constanze Junk Redaktionsvolontärin Trierischer Volksfreund Hanns-Martin-Schleyer-Straße 8 54296 Trier Telefon 0651/7199-0 Fax 0651/7199- E-Mail: c.junk@volksfreund.de Internet: http://www.volksfreund.de Blog: http://midlifecrisis.blog.volksfreund.de Volksfreund-Druckerei Nikolaus Koch GmbH (Rechnungsadressat) Sitz: Trier Amtsgericht Wittlich, HRB 3356 Geschäftsführerin: Inga Scholz Aktuell im Trierischen Volksfreund und auf volksfreund.de: "Vergiss mein nicht", unsere große Benefizaktion zugunsten des Demenzzentrums für die Region Trier e.V. Helfen Sie mit! Infos und Hintergründe auf www.volksfreund.de/vergissmeinnicht

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Foto: ("h_st" )

(jp) In der Nacht zum vergangenen Freitag hatte der Mann mit einem Hammer auf die Fahrzeuge eingeschlagen und dabei einen enormen Sachschaden verursacht (der TV berichtete). Auf insgesamt 650.000 Euro schätzt die Polizei die Schadenshöhe. Viele Autos, darunter auch sehr hochwertige, wurden durch Löcher in den Karosserien, zertrümmerte Scheiben und tiefe Dellen in Motorhauben und Türen zu wirtschaftlichen Totalschäden, andere sind nur durch aufwendige Reparaturen noch zu retten. Insgesamt fielen dem Täter 52 Fahrzeuge des Audi-Zentrums (33), des Volkswagen-Zentrums (18) und eines BMW-Händlers (1) zum Opfer. Die Frage nach der Schuldfähigkeit des 43-Jährigen, der von der Polizei in der Nähe der Tatorte festgenommen worden war, stellte sich offenbar sehr schnell. Bereits einen Tag nach der Festnahme ordnete das Amtsgericht Trier an, ein Gutachter solle feststellen, ob und inwieweit der Mann schuldfähig ist. Er kam auch nicht in Untersuchungshaft, sondern wurde in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Inzwischen hat der Gutachter seine Untersuchung abgeschlossen und sie dem Amtsgericht vorgelegt, das daraufhin gestern beschlossen hat, den Täter in der psychiatrischen Einrichtung zu belassen. Der TV sprach mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Horst Roos über die Hintergründe. „Die Unterbringung dient auch dem Schutz der Allgemeinheit“, erklärte Roos. „Der Mann leidet laut Mitteilung des Gutachters an Wahnvorstellungen. Er fühlt sich verfolgt von Polizei und Geheimdienst. Deshalb sind weitere aggressive Handlungen zu erwarten.“ Die Schuldunfähigkeit ist festgehalten in den Paragrafen 19, 20 und 21 des Strafgesetzbuchs. Im Fall des Mannes mit dem Hammer greift Paragraf 20: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Das Audi-Zentrum Trier könnte unterdessen zum Mekka der Schnäppchen-Jäger werden. „Die beschädigten Fahrzeuge sind alle begutachtet, aber noch liegen uns keine finalen Zahlen vor“, sagt Verkaufsleiter Axel Battenfeld. „Wir überlegen, die Fahrzeuge in ihrem jetzigen Zustand zu entsprechenden Preisen zu verkaufen, aber diese Entscheidung ist noch nicht gefallen.“ neb/dr

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