Ein streitbarer Mediziner kämpft weiter

Trier · Der Trierer Neurologe Peter Binz soll in 2800 Fällen Behandlungen falsch abgerechnet haben. Die Trierer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 69-Jährigen erhoben. Viereinhalb Jahre dauerten die Ermittlungen.

 Der streitbare Trierer Nervenarzt Peter Binz. Er muss sich demnächst wegen Abrechnungsbetrug vor Gericht verantworten. TV-Foto: Archiv/Willi Speicher

Der streitbare Trierer Nervenarzt Peter Binz. Er muss sich demnächst wegen Abrechnungsbetrug vor Gericht verantworten. TV-Foto: Archiv/Willi Speicher

Peter Binz lässt sich nicht kleinkriegen. Auch die Tatsache, dass er bald als Angeklagter vor dem Trierer Landgericht stehen wird, hat seinen Kampfgeist nicht gebrochen. Er sei seinen Patienten verpflichtet: "Ich werde auf jeden Fall weitermachen", sagt der Trierer Nervenarzt, der im Januar 70 wird. Binz macht seit Jahren "weiter". Wäre es nach dem Willen der Trierer Bezirksärztekammer gegangen, hätte er bereits vor mehr als zehn Jahren seine Praxis in Sichtweite des Trierer Doms schließen müssen. Die Ärztevertreter haben ihm damals berufsschädigendes Verhalten vorgeworfen, weil er Gutachten von Berufsgenossenschaften schon mal als "Clownerie" bezeichnet hat. Etwa bei Winzern, die laut der Binzschen Diagnose durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geschädigt sind oder bei angeblich durch Chlor gesundheitlich beeinträchtigten Bademeistern. Die Genossenschaften erkannten das nicht als Berufskrankheit an, Binz schon. Das hat dem streitbaren Mediziner zwar Anerkennung bei seinen Patienten, aber auch den Zorn seiner Kollegen eingebracht. 2001 lehnte das Mainzer Verwaltungsgericht das Ansinnen der Bezirks- und der Landesärztekammer ab, Binz die Zulassung als niedergelassener Arzt zu entziehen. Doch im Dezember 2005 geriet der Mediziner erneut ins Visier der Ärztefunktionäre. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz zeigte den Trierer bei der Staatsanwaltschaft an. Der Vorwurf: Abrechnungsbetrug. Viereinhalb Jahre haben die Ermittlungen gedauert. Nun sind sie abgeschlossen. Ergebnis: Gegen Binz wurde, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer gestern bestätigte, Anklage vor dem Trierer Landgericht erhoben. Er soll 15 Quartale falsch bei der KV, die für die Honorarverteilung der niedergelassenen Ärzte zuständig ist, abgerechnet haben.

Schaden wird auf etwa 100 000 Euro geschätzt



Insgesamt, so Brauer, gehe es um 2800 Behandlungsfälle. Binz habe Leistungen abgerechnet, die er nicht erbracht habe. So soll er für eine Patientensitzung nicht die im ärztlichen Leistungskatalog vorgesehenen 30 Minuten abgerechnet haben. Außerdem soll er einige seiner Behandlungen nicht wie vorgeschrieben dokumentiert haben. Auf rund 100 000 Euro schätzt Brauer den Schaden.

Die lange Ermittlungsdauer erklärt Brauer mit dem Umfang der Akten, die gesichtet werden mussten. In 30 Kisten lagerten die Akten seit ihrer Beschlagnahmung bei Polizei und Staatsanwaltschaft: Binz hat eigenen Angaben zufolge bundesweit 5000 Patienten. Immer wenn der Arzt eine Akte brauchte, musste er sie erst bei der Polizei anfordern. Brauer spricht vom "umfangreichsten" Verfahren, das die Trierer Staatsanwaltschaft je geführt hat. Binz selbst weist die Vorwürfe zurück. "Ich habe mir nichts vorzuwerfen", sagt er. Er bestreitet, sich bereichert zu haben. "Im Gegenteil, mein Umsatz liegt deutlich unter dem vergleichbarer Praxen." Laut einer dem TV vorliegenden Aufstellung betrugen 2005 die Einnahmen von Binz 276 878 Euro. Eine Durchschnittspraxis nahm demnach 343 402 Euro ein. Selbst die KV hat ihm 2007 bescheinigt, dass er bei den Arzneimittelkosten rund 28 Prozent unter den Richtgrößen lag. Viele seiner erbrachten Leistungen seien gar nicht im Abrechnungskatalog vorgesehen. "Die KV zwingt mich, Fantasiediagnosen zu stellen, nur damit ich ordentlich abrechnen kann."

Trotz der Ermittlungen darf Binz weiter praktizieren. Erst nach einem rechtsgültigen Urteil kann die Ärztekammer entscheiden, ob ein Berufsverbot gegen einen Arzt ausgesprochen wird. Die Staatsanwaltschaft hat Binz angeboten, die Ermittlungen gegen eine Geldbuße einzustellen. Der Arzt hat abgelehnt: "Hätte ich die 80 000 Euro gezahlt, wäre das doch ein Schuldeingeständnis gewesen." Er stellt sich lieber einem öffentlichen Prozess.

Extra Abrechnungsbetrug liegt dann vor, wenn Ärzte bei den für die Verteilung der Honorare zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Leistungen abrechnen, die sie gar nicht erbracht haben oder sie falsch angeben. Schaden entsteht meistens der KV, nicht den Patienten und nicht den Krankenkassen. Alle ärztlichen Leistungen sind in einem Abrechnungskatalog detailliert festgelegt und mit Ziffern versehen. Bei Verdacht prüft die KV, ob die Abrechnung plausibel ist. Allerdings wird nicht generell die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Zumeist wird kein Strafverfahren eingeleitet. (wie)

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